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Arbeitszeit Freiwillig auf "Wunsch" des Vorgesetzen geändert.

U
UdoWoe
Mai 2019 bearbeitet

Hallo zusammen. Folgende Situation: Der Vorgesetzte hat sein Team aufgefordert (inwieweit freundlich und mit oder ohne Druck kann ich nicht sagen), dass einer aus dem Team jeden Tag "freiwillig" bis 18.00Uhr arbeiten müsste (die 8 Stunden werden eingehalten, also später Arbeitsbeginn. Ansonsten ist bei uns Vertrauensarbeitszeit).

Ich habe damit Probleme, aber unser BRV will da nicht ran, da die MA sich ja nicht offiziell an den BR gewandt hat.

Nun meine Frage: Sind wir in der Mitbestimmung und wenn ja wie? Darf der Vorgesetzte das überhaupt "anordnen"? Wie bringe ich den BRV dazu sich darum zu kümmern? Ist das eine individuelle Vereinbarung wo wir als BR aussen vor sind? Danke für eure Hilfe.

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Community-Antworten (5)

K
Kjarrigan

07.05.2019 um 17:46 Uhr

Habt Ihr eine BV Arbeitszeit? oder z.B. eure BV Vertrauensarbeitszeit - ist da nix geregelt über die Besetzung bestimmter Abteilungen zu "Kernzeiten" oder ähnliches.

Der BR ist hier klar in der MB nach § 87 ABs. 1 Nr. 2

Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;

Und warum soll das nur 1 freiwillig machen - Warum wechselt man nicht wochenweise durch - dann kommt jeder in den Genuss

P
Pjöööng

07.05.2019 um 18:18 Uhr

Ich denke das kann man so oder so betrachten.

Entweder so wie Kjarrigan (wobei ich mir bezüglich der Mitbestimmung unsicher bin), oder man versteht die Aufforderung des Chefs wie folgt: "Leute, es ist wichtig dass hier bis 18:00 Uhr immer jemand erreichbar ist. Es wäre schön wenn Ihr das untereinander regeln könntet, weil wir ansonsten eine Regelung vorgeben müssten, mit der nachher vielleicht niemand glücklich wird."

Und ehe ich ein Problem löse ("Und warum soll das nur 1 freiwillig machen - Warum wechselt man nicht wochenweise durch - dann kommt jeder in den Genuss"), würde ich ja erstmal nachfragen ob es überhaupt ein Problem gibt. In der Regel gibt es ja Frühgleiter und Spätgleiter, möglicherweise sind also welche dabei die damit überhaupt kein Problem haben. Man sollte immer dran denken dass ein mit dem BR getroffene Vereinbarung nicht unbedingt die für die Mitarbeiter günstigste wird.

D
DummerHund

07.05.2019 um 23:07 Uhr

"Ich denke das kann man so oder so betrachten.

Entweder so wie Kjarrigan (wobei ich mir bezüglich der Mitbestimmung unsicher bin), oder man versteht die Aufforderung des Chefs wie folgt: "Leute, es ist wichtig dass hier bis 18:00 Uhr immer jemand erreichbar ist. Es wäre schön wenn Ihr das untereinander regeln könntet, weil wir ansonsten eine Regelung vorgeben müssten, mit der nachher vielleicht niemand glücklich wird."

Entweder es gibt einen BR, (wo ich von ausgehe, weil sonst wäre das Wort Mitbestimmung nicht gefallen) oder aber wir Regeln das.

Hallo...ist ein BR da wird gar nichts mal so ebend Geregeld. Auch ein AG ist nicht auf einem Wunschkonzert. Bringt dies euten MA BEI

P
Pjöööng

08.05.2019 um 01:14 Uhr

"Hallo...ist ein BR da wird gar nichts mal so ebend Geregeld. Bringt dies euten MA BEI "

Dem ist nichts hinzuzufügen!

N
nicoline

08.05.2019 um 10:52 Uhr

Dem ist nichts hinzuzufügen! Stimmt! Selbst, wenn man wollte, sollte man nicht!

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