Erstellt am 07.05.2019 um 15:46 Uhr von Kjarrigan
Habt Ihr eine BV Arbeitszeit? oder z.B. eure BV Vertrauensarbeitszeit - ist da nix geregelt über die Besetzung bestimmter Abteilungen zu "Kernzeiten" oder ähnliches.
Der BR ist hier klar in der MB nach § 87 ABs. 1 Nr. 2
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
Und warum soll das nur 1 freiwillig machen - Warum wechselt man nicht wochenweise durch - dann kommt jeder in den Genuss
Erstellt am 07.05.2019 um 16:18 Uhr von Pjöööng
Ich denke das kann man so oder so betrachten.
Entweder so wie Kjarrigan (wobei ich mir bezüglich der Mitbestimmung unsicher bin), oder man versteht die Aufforderung des Chefs wie folgt: "Leute, es ist wichtig dass hier bis 18:00 Uhr immer jemand erreichbar ist. Es wäre schön wenn Ihr das untereinander regeln könntet, weil wir ansonsten eine Regelung vorgeben müssten, mit der nachher vielleicht niemand glücklich wird."
Und ehe ich ein Problem löse ("Und warum soll das nur 1 freiwillig machen - Warum wechselt man nicht wochenweise durch - dann kommt jeder in den Genuss"), würde ich ja erstmal nachfragen ob es überhaupt ein Problem gibt. In der Regel gibt es ja Frühgleiter und Spätgleiter, möglicherweise sind also welche dabei die damit überhaupt kein Problem haben.
Man sollte immer dran denken dass ein mit dem BR getroffene Vereinbarung nicht unbedingt die für die Mitarbeiter günstigste wird.
Erstellt am 07.05.2019 um 21:07 Uhr von DummerHund
"Ich denke das kann man so oder so betrachten.
Entweder so wie Kjarrigan (wobei ich mir bezüglich der Mitbestimmung unsicher bin), oder man versteht die Aufforderung des Chefs wie folgt: "Leute, es ist wichtig dass hier bis 18:00 Uhr immer jemand erreichbar ist. Es wäre schön wenn Ihr das untereinander regeln könntet, weil wir ansonsten eine Regelung vorgeben müssten, mit der nachher vielleicht niemand glücklich wird."
Entweder es gibt einen BR, (wo ich von ausgehe, weil sonst wäre das Wort Mitbestimmung nicht gefallen) oder aber wir Regeln das.
Hallo...ist ein BR da wird gar nichts mal so ebend Geregeld. Auch ein AG ist nicht auf einem Wunschkonzert. Bringt dies euten MA BEI
Erstellt am 07.05.2019 um 23:14 Uhr von Pjöööng
"Hallo...ist ein BR da wird gar nichts mal so ebend Geregeld. Bringt dies euten MA BEI "
Dem ist nichts hinzuzufügen!
Erstellt am 08.05.2019 um 08:52 Uhr von nicoline
*Dem ist nichts hinzuzufügen!*
Stimmt! Selbst, wenn man wollte, sollte man nicht!