Erstellt am 01.10.2007 um 12:51 Uhr von Kölner
@birwein
Tach!
Naja...
...ich kann mir schon vorstellen, dass die Schreibkräfte (zukünftig) durchaus auch die DRG's tippen; die Diagnosen sind ja vermutlich von einem Facharzt dargestellt und OP-Berichte haben sie ja auch schon geschrieben.
Dienstpläne halte ich durchaus für diskutant.
Bei allem aber gilt:
Haben diese Schreibkräfte eine solche Arbeit nicht, noch nicht, bisher nicht gemacht, dann sollte der BR darauf achten, dass Ihnen spezielle Schulungs-/Bildungsmassnahmen dazu angeboten werden. Manches erübrigt sich dann danach...
Erstellt am 01.10.2007 um 13:06 Uhr von see-see
Ach Kölner, ich schon wieder...
Wie kommst du denn darauf, dass der AG jedem MA nach Belieben und uneingeschränkt immer mehr Arbeit aufbrummen darf? Fällt das in sein Direktionsrecht? Gibt es Grenzen?
Wäre nicht zu prüfen, wer die DRG's bisher geschrieben hat und warum der / die das jetzt nicht mehr machen müssen? Gab es eine Umstrukturierung? Hätte der BR in diesem Falle da nicht mit im Boot sein müssen? .... Bin immer noch sehr unwissend, also: nichts für Ungut, wenn ich quängele...
Erstellt am 01.10.2007 um 13:10 Uhr von Kölner
@see-see
Korrekt. Das ist dann aber ein Fall für §§ 15 f ArbSchG...