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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zielvereinbarung mit der Zielsetzung den MA zu kündigen - als BR Einfluss nehmen?

B
BR-Hamburg
Jan 2021 bearbeitet

Hallo, einem Kollegen von uns wurde ein Zielvereinbarung vorgelegt, die aus unserer Sicht nicht zu erfüllen ist. Wir gehen also davon aus, dass sie lediglich vorgeschoben wird, um eine Kündigung zu erreichen. Können wir auf die Inhalte als BR einfluss nehmen? Und wenn ja in welchem Unfang. Dem Kollegen würde es ausreichen, die Zeiträume der zu erfüllenden Aufgaben zeitlich um drei Monate zu verschieben.

Vielen Dank im Voraus Claudia

7.06401

Community-Antworten (1)

K
Kölner

30.09.2007 um 20:32 Uhr

@BR-Hamburg Bei einer Zielvereinbarung gilt eigentlich, dass beide Seiten die genannten Ziele GEMEINSAM vereinbaren. Ist das bei Euch anders? Ausserdem sollten diese Ziele SMART sein. Wie sieht denn die Mitbestimmung des BR's aus? Eine BV?

Der Kollegen kann sich aber auch beim BR beschweren. Vielleicht ist das am zielführendsten...

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