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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachtschicht läßt sich nicht mit BR Sitzungen in Einklang bringen

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tussi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Wir "streiten" bei uns im BR gerade darüber wie es mit entschuldigt bzw. unentschuldigtem Fehlen bei BR Sitzungen gehandhabt wird. Eine Kollegin von uns arbeitet in der Nachtschicht, unsere Sitzungen fangen um 12:00 h an und das kann sie gerade so händeln. Oft ist es aber schon vorgekommen das sie nicht kommen konnte weil ihr Team sonst aufgeschmissen wäre(sie ist Teamleiterin). Oder wir hatten schon um 9:00 h Sitzung und das wäre schlafmäßig zu anstrengend für sie gewesen. Selbstverständlich habe ich Verständnis für ihre Lage. Jetzt sind aber einige im BR der Meinung das man wenn sie fehlt ein Ersatzmitglied einladen muß, ich bin aber der Meinung das man anhand der Situation keinen Ersatz laden darf, denn sie fehlt ja weil ihr die Arbeit vorgeht. Sie ist die einzige im BR die Schicht arbeitet, dass sie bei frühen Sitzungsterminen natürlich nicht nach 2-3 Stunden Schlaf zu einer Sitzung kommt kann ich auch verstehen aber sie fehlt damit unentschuldigt. Sie fühlt sich persönlich angegriffen weil sie sich ja abgemeldet hat und versteht nicht das wenn man hier einen Ersatz läd, eventuell Beschlüsse ungültig sind. Weis jemand Rat?

6.16109

Community-Antworten (9)

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pirat

29.09.2007 um 22:53 Uhr

@tussi,

http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/7256.pdf

Suchfunktion BR Sitzungen geht auch noch.... wann EBRM zu laden sind, steht im BetrVG...mußt halte ein wenig lesen!

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tussi

29.09.2007 um 23:40 Uhr

Wann Ersatz zu laden ist weis ich ja, Urlaub, Seminar und Krankheit. Oder wenn man auf Montage im Ausland ist. Es geht nur darum das andere im BR der Meinung sind, dass man doch Rücksicht auf ihren Schichtdienst nehmen sollte und das will ich ja auch. Aber wenn sie durch ihren Dienst so selten zu Sitzungen kommt dann fehlt sie ganz einfach unentschuldigt und sollte vielleicht das Amt niederlegen wenn sie beides nicht vereinbaren kann. Einige im BR finden das unkollegial und sogar unser Gewerkschaftstyp ist der Ansicht das bei der Eigenart ihres Jobs eine andere Regelung gilt, von der habe ich nie was gehört

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Maclogic

30.09.2007 um 01:11 Uhr

Hallo tussi, der Dienstplan und die Arbeitszeit des BR sind so zu planen, das er/sie an den Sitzungen teilnehmen kann.

T
tussi

30.09.2007 um 02:08 Uhr

Und ebend das geht ja nicht weil sie als einzige Nachtschicht hat, soll jetzt der ganze BR Nachts Sitzung machen? Ich weis auch das der AG eigentlich für Ersatz sorgen muß, der die Teamleiterin vertritt.Das klappt aber nicht! Erst am Dienstag hatten wir wieder den Fall das um 9:00 h Sitzung war und sie logischerweise nicht kam weil sie da noch schläft und die anderen wollten deshalb einen Ersatz laden obwohl wir wichtige Beschlüsse hatten. Sie fehlt dann unentschuldigt und da kann man keinen Ersatz laden, dass will sie und einige andere aber nicht verstehen.

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Abakus

30.09.2007 um 05:24 Uhr

Erst am Dienstag hatten wir wieder den Fall das um 9:00 h Sitzung war und sie logischerweise nicht kam weil sie da noch schläft

Logischerweise sollte sie nicht schlafen. Sie muß am Tag vor der Sitzung entweder gar nicht zur Arbeit kommen oder so früh nach Hause gehen, daß bei Sitzungsbeginn 11 Stunden vergangen sind.

W
Waschbär

30.09.2007 um 11:24 Uhr

tussi,

frage die Kollegin doch einfach mal warum sie in den BR wollte und ob sie bei der entscheidung "nüchtern" ! Ihr fehlen, ist nicht entschuldbar, sie stellt ihre Arbeit und ihre Position über die BR Arbeit ! Das geht nicht ! Der Typ von der GEW. der sabbelt nur so rum weil er keinen Stress haben will und er möchte auch keine Position beziehen weil es könnte ja Mitglieder kosten.

Ersatzmitglieder sind in diesen fall nicht statthaft, ihr war klar das sie im falle einer Wahl "voll" im BR ist !

F
Försterin

30.09.2007 um 17:18 Uhr

Bin selber im Nachtdienst tätig. Bin dazu Vorsitzende. Nach der BR1 Fortbildung ist klar: SITZUNGEN SIND GRUNDSÄTZLICH ZU GEWÄHRLEISTEN ! Ist deine Kollegegin darüberhinaus Teamleiterin sollte sie schauen dass sie ihren Dienstplan so plant, dass dies gewährleistet ist. Sollte dies nicht möglich sein, so hat die Geschäftsleitung sich da um Ersatz zu kümmern. Desweiteren darf Betriebsratsarbeit nicht zum Nachteil des Beschäftigten sein,sie erhält sogar ihre Nachtdienstzulage bei allen anfallenden BR Arbeiten. Dieses Verhalten aber, den Nachtdienst der Sitzung vorzuziehen lässt allerdings wirklich die Frage offen, inwieweit eure Kollegin ihre Betriebsratsarbeit ernst nimmt. Könntet nicht vielleicht auch ihr übrigen auf ihren Rhythmus eingehen und die Sitzungen anders planen? Sie ist ja nicht ständig im Dienst!?

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Catweazle

01.10.2007 um 00:58 Uhr

@Abakus,

"Logischerweise sollte sie nicht schlafen. Sie muß am Tag vor der Sitzung entweder gar nicht zur Arbeit kommen oder so früh nach Hause gehen, daß bei Sitzungsbeginn 11 Stunden vergangen sind."

Das Arbeitszeitgesetz greift hier wegen des Ehrenamtes nicht. Hier kommt es nur auf die Zumutbarkeit an. Es gibt Urteile die eine Nachtruhe von 6 bzw. 7 Stunden bei einer halbtätigen Sitzung für ausreichend sehen.

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Abakus

03.10.2007 um 00:53 Uhr

@Catweazle

"Das Arbeitszeitgesetz greift hier wegen des Ehrenamtes nicht. Hier kommt es nur auf die Zumutbarkeit an. Es gibt Urteile die eine Nachtruhe von 6 bzw. 7 Stunden bei einer halbtätigen Sitzung für ausreichend sehen."

Dann haben wir ja Glück, daß bei uns die 11-Stundenregel gilt. Die "Nachtruhe" sollte zumindest für die reine Schlafenszeit gelten und An- und Abfahrt nicht einbeziehen.

Wann geht jemand nach Hause, der eigentlich Spätschicht hat, aber morgens um 9:00 Uhr zur Sitzung kommt? Er geht spätestens um 19:00 Uhr, kann aber auch schon um 17:00 Uhr gehen.

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