Erstellt am 29.09.2007 um 20:53 Uhr von pirat
@tussi,
http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/7256.pdf
Suchfunktion BR Sitzungen geht auch noch....
wann EBRM zu laden sind, steht im BetrVG...mußt halte ein wenig lesen!
Erstellt am 29.09.2007 um 21:40 Uhr von tussi
Wann Ersatz zu laden ist weis ich ja, Urlaub, Seminar und Krankheit. Oder wenn man auf Montage im Ausland ist. Es geht nur darum das andere im BR der Meinung sind, dass man doch Rücksicht auf ihren Schichtdienst nehmen sollte und das will ich ja auch. Aber wenn sie durch ihren Dienst so selten zu Sitzungen kommt dann fehlt sie ganz einfach unentschuldigt und sollte vielleicht das Amt niederlegen wenn sie beides nicht vereinbaren kann. Einige im BR finden das unkollegial und sogar unser Gewerkschaftstyp ist der Ansicht das bei der Eigenart ihres Jobs eine andere Regelung gilt, von der habe ich nie was gehört
Erstellt am 29.09.2007 um 23:11 Uhr von Maclogic
Hallo tussi,
der Dienstplan und die Arbeitszeit des BR sind so zu planen, das er/sie an den Sitzungen teilnehmen kann.
Erstellt am 30.09.2007 um 00:08 Uhr von tussi
Und ebend das geht ja nicht weil sie als einzige Nachtschicht hat, soll jetzt der ganze BR Nachts Sitzung machen?
Ich weis auch das der AG eigentlich für Ersatz sorgen muß, der die Teamleiterin vertritt.Das klappt aber nicht!
Erst am Dienstag hatten wir wieder den Fall das um 9:00 h Sitzung war und sie logischerweise nicht kam weil sie da noch schläft und die anderen wollten deshalb einen Ersatz laden obwohl wir wichtige Beschlüsse hatten.
Sie fehlt dann unentschuldigt und da kann man keinen Ersatz laden, dass will sie und einige andere aber nicht verstehen.
Erstellt am 30.09.2007 um 03:24 Uhr von Abakus
>Erst am Dienstag hatten wir wieder den Fall das um 9:00 h Sitzung war und sie logischerweise nicht kam weil sie da noch schläft
Logischerweise sollte sie nicht schlafen. Sie muß am Tag vor der Sitzung entweder gar nicht zur Arbeit kommen oder so früh nach Hause gehen, daß bei Sitzungsbeginn 11 Stunden vergangen sind.
Erstellt am 30.09.2007 um 09:24 Uhr von waschbär
tussi,
frage die Kollegin doch einfach mal warum sie in den BR wollte und ob sie bei der entscheidung "nüchtern" ! Ihr fehlen, ist nicht entschuldbar, sie stellt ihre Arbeit und ihre Position über die BR Arbeit ! Das geht nicht !
Der Typ von der GEW. der sabbelt nur so rum weil er keinen Stress haben will und er möchte auch keine Position beziehen weil es könnte ja Mitglieder kosten.
Ersatzmitglieder sind in diesen fall nicht statthaft, ihr war klar das sie im falle einer Wahl "voll" im BR ist !
Erstellt am 30.09.2007 um 15:18 Uhr von Försterin
Bin selber im Nachtdienst tätig. Bin dazu Vorsitzende. Nach der BR1 Fortbildung ist klar: SITZUNGEN SIND GRUNDSÄTZLICH ZU GEWÄHRLEISTEN !
Ist deine Kollegegin darüberhinaus Teamleiterin sollte sie schauen dass sie ihren Dienstplan so plant, dass dies gewährleistet ist.
Sollte dies nicht möglich sein, so hat die Geschäftsleitung sich da um Ersatz zu kümmern.
Desweiteren darf Betriebsratsarbeit nicht zum Nachteil des Beschäftigten sein,sie erhält sogar ihre Nachtdienstzulage bei allen anfallenden BR Arbeiten.
Dieses Verhalten aber, den Nachtdienst der Sitzung vorzuziehen lässt allerdings wirklich die Frage offen, inwieweit eure Kollegin ihre Betriebsratsarbeit ernst nimmt.
Könntet nicht vielleicht auch ihr übrigen auf ihren Rhythmus eingehen und die Sitzungen anders planen? Sie ist ja nicht ständig im Dienst!?
Erstellt am 30.09.2007 um 22:58 Uhr von Catweazle
@Abakus,
"Logischerweise sollte sie nicht schlafen. Sie muß am Tag vor der Sitzung entweder gar nicht zur Arbeit kommen oder so früh nach Hause gehen, daß bei Sitzungsbeginn 11 Stunden vergangen sind."
Das Arbeitszeitgesetz greift hier wegen des Ehrenamtes nicht. Hier kommt es nur auf die Zumutbarkeit an. Es gibt Urteile die eine Nachtruhe von 6 bzw. 7 Stunden bei einer halbtätigen Sitzung für ausreichend sehen.
Erstellt am 02.10.2007 um 22:53 Uhr von Abakus
@Catweazle
"Das Arbeitszeitgesetz greift hier wegen des Ehrenamtes nicht. Hier kommt es nur auf die Zumutbarkeit an. Es gibt Urteile die eine Nachtruhe von 6 bzw. 7 Stunden bei einer halbtätigen Sitzung für ausreichend sehen."
Dann haben wir ja Glück, daß bei uns die 11-Stundenregel gilt. Die "Nachtruhe" sollte zumindest für die reine Schlafenszeit gelten und An- und Abfahrt nicht einbeziehen.
Wann geht jemand nach Hause, der eigentlich Spätschicht hat, aber morgens um 9:00 Uhr zur Sitzung kommt? Er geht spätestens um 19:00 Uhr, kann aber auch schon um 17:00 Uhr gehen.