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Eingruppierung / Gehalt

L
Lofoten
Apr 2019 bearbeitet

HAllo, bei uns stehen bei den Einstellungsanhörungen immer die Eingruppierungen mit dabei, was ja vollkommen richtig ist. Jetzt ist uns aufgefallen, dass eine MA mit einer anderen Eingruppierung eingestellt wurde als die die uns mitgeteilt wurde und der wir zugestimmt haben. Das Ganze haben wir bei der Einsichtnahme Gehalstlisten festgestellt. Wir sehen das als massiven Vertrauensmissbrauch und was können wir jetzt tun? Wir haben es erst mal angezeigt und um Überprüfung und Erklärung gebeten und das Ergebnis dürfte das Selbe, wie festgestellt bleiben. Was machen wir dann als nächstes? Das kann ja so nicht die normale Vorgehensweise sein, schließlich sind wir ja bei der Eingruppierung in der MB.

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Community-Antworten (8)

K
krambambuli

26.04.2019 um 12:52 Uhr

Naja - ihr könntet ja § 101 BetrVG anwenden. Wenn das aber hier der erste Fall war, wäre dieser Schritt wohl überzogen. Ihr könnt ja dem AG sagen, dass ihr im Wiederholungsfall Rechtsmittel in Erwägung ziehen werdet.

S
stehipp

26.04.2019 um 13:04 Uhr

Ich gehe mal davon aus, dass der MA eine niedrigere Eingruppierung hat als der, der ich zugestimmt habt.

Grundsätzlich muss man auch der Personalabteilung einen Fehler zugestehen. Habe gehört, dass das auch Menschen sind. Also freundlich darauf hinweisen und um Berichtigung bitten.

Zukünftig würde ich das regelmäßig überprüfen ob es sich wirklich um einen einmaligen Fehler handelte, oder ob da System dahinter steckt.

Sollte das System haben, immer mal mit der Keule Beratung durch Rechtsanwalt drohen. Funktioniert häufig.

L
Lofoten

26.04.2019 um 13:21 Uhr

Nun, es war schon eine bessere Eingruppierung und nun ist es noch mehr geworden. Ungleich gegenüber anderen. Und die Widersprüche wurden gar nicht erst beachtet, bei anderen Eingruppierungen. DA haben die Leute aus unserer Sicht zu wenig bekommen...

S
stehipp

26.04.2019 um 14:29 Uhr

Also zahlt der AG dem Mitarbeiter mehr als gem. Tarifvertrag / Betriebsvereinbarung... nötig? Ich denke mal, das Recht hat er, ohne Euch zu fragen. Manchmal ist es auch einfach notwendig mehr zu bezahlen um am aktuellen Arbeitsmarkt überhaupt wen zu bekommen.

Wir nehmen das immer gerne zum Anlass zu sagen... " wenn der das bekommt, warum die anderen, die das gleiche machen, nicht auch?"

C
Challenger

26.04.2019 um 15:09 Uhr

Da sich die Unterrichtung nach §99 BetrVG zur Einstellung und Eingruppierung ausschließlich auf die Person bezog, die nicht eingestellt wurde, würde ich den AG auffordern, die Unterrichtung für den anderen AN, den er tatsächlich eingestellt hat, nachzuholen

C
celestro

26.04.2019 um 15:39 Uhr

@Challenger

Wie kommst Du auf den Unsinn?

"dass eine MA mit einer anderen Eingruppierung eingestellt wurde als die die uns mitgeteilt wurde und der wir zugestimmt haben."

Es geht um eine Person, die eingestellt wurde. Wo nimmst Du plötzlich 2 Personen her?

C
Challenger

26.04.2019 um 18:24 Uhr

Zitat celestro : Wie kommst Du auf den Unsinn?

Bouah ey. Du hast ja sowas von Recht. So ein Scheiss aber auch

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