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Kürzung des Gehalts in der Probezeit?

B
bede
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben eine Kollegin, deren Probezeit (6Monate) am 30.09.07 endet. Sie ist von der Geschäftsleitung als Verkäuferin mit einem Gehalt von 2200.- Euro eingestellt worden. Jetzt, kurz vor Beendigung der Probezeit soll ihr Gehalt um 150.- Euro gekürzt werden. Begründung: MA "entspricht" nicht den Vorstellungen der GL. GL ist bei Einstellung davon ausgegangen, dass diese MA eine Abteilung führen soll. Aber nur die GL ist davon ausgegangen, dass MA dazu fähig sei. Nie wurde ein "Folgegespräch" seitens der GL mit der MA abgehalten, sich verstärkt zu angagieren. Im Gegenteil, ohne angebliches Wissen der GL hat die Marktleitung diesen MA auch in ander Abteilungen eingesetzt und nicht in die Abteilung in die sie eine leitende Funktion innehaben sollte. Meine Frage: Darf die GL das Gehalt unter diesen Aspekt kürzen, und muss der MA Angst haben, dass ihm wenn er die Forderung der Lohnkürzung nicht akzeptiert gekündigt wird? Zweite Frage : Der MA möchte mich als BR-Vorsitzenden beim Gespräch mit GL dabeihaben. Kann ich dabei sein, und wenn ja inwieweit muss ich die GL informieren, dass ich als Funktion BR dabei sein soll?

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Community-Antworten (1)

D
DonJohnson

20.09.2007 um 02:21 Uhr

Na erst mal: herzlichen Glühstrumpf zu dem Posten als BRV! Nunja, werde dir gere helfen wenn du meine Meinung hören willst (die Zeit drängt und es geht um den Popo eines Mitarbeiters). Allerdings möchte ich auch erwähnen, dass ich es mehr als schade finde, dass du als BRV die selbst nicht beantworten kannst.

Sowohl eine Neueinstellung als auch eine Umgruppierung sind Mitbestimmungspflichtig (§99 BetrVG) - nunja, hierbei handelt es sich streng genommen um ein eingeschränktes MBR des BR. Er kann die Zustimmung verweigern wenn die in den Sätzen beschriebenen Dinge vorliegen. In diesem Fall ist das doch wohl so, also muß nciht einmal der MA was machen, sondern ihr müßt das "Gesuchen" des AG ablehnen. Leider kann natürlich der AG ohne Nennen von Gründen dem MA wärend der Probezeit kündigen. Hier ist dann euer Geschick gefragt. Wenn die Stelle besetzt werden muß, wird der AG das wieder wollen, heißt also, laßt mal durchblicken, dass Dumpinglöhne mit euch nicht zu machen sind (oder sind die 2200 wirklich 150 über dem was in der Position normal gezahlt wird)? Wenn der neue MA wirklich anders eingesetzt wurde, habt ihr eigentlich den ersten Fehler hinter euch - ihr hättet dem AG mitteilen müssen, dass die Neueinstellung nicht wie angemeldet eingesetzt wir. Wenn es hart auf hart kommt, sollte vielleicht der MA das "Angebot" annehmen um nciht auf der Straße zu stehen - ich an seiner Stelle wäre dann eh nciht mehr lange da, weil wenn ein AG schon bei der Beschreibung der Arbeitsstelle lügt, wie soll da ein Vertrauensverhältnis aufrecht gehalten werden können.

Aber das Thema ist viel zu komplex, solltest du weitere Fragen haben, schreibe mich an.

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