Eine Mitarbeiterin trifft mit der Geschäftsführung im gegenseitigen Einvernehmen eine Vereinbarung , z.B. sie möchte von 7 auf 6 Stunden ihre Arbeitszeit reduzieren. Ist der Betrtiebsrat zustimmungspflichtig oder ist der Umstand nur mitteilungspflichtig oder gar nichts von beidem.