Erstellt am 12.09.2007 um 10:52 Uhr von HF
@Revolutzer
schau mal ein paar Beiträge weiter unten, das dürfte dir helfen :)
"Ersatzmitglied bei Minderheitensitze"
Erstellt am 12.09.2007 um 10:54 Uhr von Frank B
Wieso beschlussfähig? Welche Beschlüsse werden auf einer konstituierenden denn gefasst? In der Regel keine!!!
Es ist der Vorsitzende sowie dessen Stellvertreter und gegebenen falls die freizustellenden Mitglieder zu wählen.
Die Konsequenz ist, die Wahl ist innerhalb von 14 Tagen vor dem Arbeitsgericht anfechtbar. Wenn dieser Zeitraum verstrichen ist, ist die Wahl rechtsgültig.
Die Frage Einladung des Minderheitengeschlechts ist schon häufig diskutiert worden, mal bei Stichwortsuche eingeben.
Erstellt am 12.09.2007 um 11:02 Uhr von Petrus
Warum setzt Du den begonnenen Thread 16660 nicht fort?
Zur Sitzung wurde nicht ordnungsgemäß geladen:
1. Ein gemäß BetrVG vorübergehend eingetretenes Ersatzmitglied wurde nicht geladen.
2. Ein nicht nachgerücktes Ersatzmitglied wurde geladen. Damit ist die Nichtöffentlichkeit der Sitzungen verletzt.
Damit sind gefasste Beschlüsse unfechtbar, d.h. sie können vom Arbeitsgericht für nichtig erklärt werden. Dies ist bei der Konst. Sitzung einigermaßen fatal...
Mach Euren Wahlleiter dringend auf den Fehler aufmerksam - scheinbar hat sie ja noch nicht stattgefunden. Das "richtige" Ersatzmitglied könnte also noch geladen werden. Die §§ wurden im anderen Thread schon genannt
Erstellt am 12.09.2007 um 11:09 Uhr von HF
hab ich gleichmal eine Anfrage an Euch, wie komme ich dann am schnellsten zu den og. Beitrag 16660??
gibts da einen direkten Weg, über suche geht das ja wohl schlecht.
Erstellt am 12.09.2007 um 11:12 Uhr von Frank B
@HF
gib 16660 bei Stichwortsuche ein!
Erstellt am 12.09.2007 um 11:14 Uhr von Das Revolutzer
@ Petrus:
Bin noch nicht so vertraut mit Forum. Wußte nicht das ich die nächste Frage da mit unterstellen kann.
Wir haben unseren Wahlleiter darauf aufmerksam gemacht das er ein weibliches Ersatzmitglied laden muss. Darauf meinte er nur das wäre egal. Er müsste das nächste Ersatzmitglied nehmen was auf der Liste steht. Ist das richtig?
Da das der 1. Betriebsrat ist der in unserer Firma gewählt wurde bin ich sehr vorsichtig. Will ja nicht das was schiefgeht.
Gesetz dem Fall das weibliche Ersatzmitlglied wird nicht informiert, was können wir dann tun?
Erstellt am 12.09.2007 um 11:37 Uhr von peters
- Lest eurem Wahlleiter das BetrVG vor §25(2),
- weist ihn darauf hin, dass die Sitzung anfechtbar sein wird,
- holt euch Auskunft bei einer kompetenten Stelle (Gewerkschaft, Anwalt), die den Wahlleiter überzeugen kann,
- wenn er dennoch die Sitzung so einberuft und eröffnet, dann zweifelt zu Beginn die Beschlussfähigkeit an.