Erstellt am 07.09.2007 um 10:08 Uhr von khel
Hallo schluppi,
fasst auf jeden Fall einen Beschluss, dass die andere Kollegin zur Schulung fahren soll. Ggf. müsst Ihr eine außerordentliche BR-Sitzung dafür einberufen.
Zur Erklärung nachfolgend ein Auszug von http://www.waf-seminar.de/content/wegzumseminar/index.php (unter Punkt 4 von "Fünf Schritte zum Seminarbesuch"):
"Stellen Sie einen Antrag zur nächsten Betriebsrats-Sitzung (Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen)
Achtung: Eine wirksame Beschlussfassung setzt Ladung zur Sitzung mit dem Tagesordnungspunkt "Entsendung zum Betriebsratsseminar nach ƒ 37 Abs. 6 BetrVG" voraus. Für die Kostenübernahme des Arbeitgebers ist ein Beschluss des Betriebsrats über die Erforderlichkeit der Teilnahme vor der jeweiligen Veranstaltung unerlässlich. Nach der Beschlussfassung informieren Sie den Arbeitgeber."
Gruß
khel
Erstellt am 07.09.2007 um 10:18 Uhr von HF
volle Zustimmung das was khel gepostet hat,
aber eine Frage dennoch, was hat das mit Ersatzmitglied zu tun wie es in deiner Überschrift steht?? da läuft es ein bisschen anders.
Erstellt am 07.09.2007 um 10:23 Uhr von pirat
@ HF,
Vermutung..... BRM als Ersatz........ zum Seminar!
Manchmal ist es halt nicht kryptisch!
Erstellt am 07.09.2007 um 10:31 Uhr von schluppi
Ja klar... BRM als Ersatz für das verhinderte BRM (sorry für die "unkorrekte Bezeichnung)
Also Beschlussfassung:
Kann ich aber frühestens nächste Woche machen. Seminarbeginn ist dann 1,5 Wochen später...
Von frühzeitig kann da ja wohl nicht mehr die Rede sein.
Kann der AG den Beschluss in Frage stellen?
Erstellt am 07.09.2007 um 10:37 Uhr von pirat
@schluppi,
......Kann der AG den Beschluss in Frage stellen?.....
warum sollte er?
Argumente für die Erforderlichkeit der Teilnahme gibt es ja wohl!
Erstellt am 07.09.2007 um 10:39 Uhr von HF
ja schon pirat, aber wie soll man ihm dann konkret antworten ;)
er schreibt:
"Eine Kolleginn, die ebenfalls im Gremium ist hat sich bereit erklärt...."
und im Gremium sind nur ordentliche Mitglieder und keine EBRM, dann sieht es anders aus darüber haben hier schon mal diskutiert, dürfte als Antwort ausreichen :))
http://br-forum.waf-server.de/index.php?purl=/showquestion.html&qid=16547&qpage=1&nav=&theme=&keyword=
Erstellt am 07.09.2007 um 10:57 Uhr von schluppi
@pirat
Argumente gibt`s genug, aber der Knackpunkt ist, dass wir dem AG nicht "frühzeitig, oder rechtzeitig" informieren dass eine andere Kollegin an dem bereits beschlossenen Seminar teilnimmt.
Er (AG) könnte ja argumentieren, das die Kollegin so kurzfristig am Arbeitsplat nicht ersetzbar ist.
Erstellt am 07.09.2007 um 12:08 Uhr von khel
@schluppi,
Du schriebst:
"...der Knackpunkt ist, dass wir dem AG nicht "frühzeitig, oder rechtzeitig" informieren dass eine andere Kollegin an dem bereits beschlossenen Seminar teilnimmt.
Er (AG) könnte ja argumentieren, das die Kollegin so kurzfristig am Arbeitsplat nicht ersetzbar ist."
Sollte Euer AG tatsächlich so argumentieren, dann macht weiter wie in §37 Abs. 6 BetrVG beschrieben:
"... Hält der Arbeitgeber die betrieblichen Notwendigkeiten für nicht ausreichend berücksichtigt, so kann er die Einigungsstelle anrufen. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. ..."
Gruß
khel