Erstellt am 06.09.2007 um 17:45 Uhr von Miezi21
Hallo sielberpfeil,
ihr könnt euch auf §40 BetrVG berufen.
Was sagt euer AG denn dazu, warum das so lange dauert?
koll. Grüße
Miezi21
Erstellt am 06.09.2007 um 17:56 Uhr von sielberpfeil
Erst war der für die Liegenschaften Zuständige in Urlaub, dann Krank, kein Raum frei. (jetzt wissen wir das im Haus mehrere Räume frei sind). Dieses Hin und Her gab es auch bei den Freistellungen, die laufen erst seit 01.09. Zu diesem Termin hatten wir auch das Büro angemahnt. Naja, der Raum ist auch da.
Da wir erst ab 17.09. das BR1 Seminar haben sind wir nur auf das was wir uns so angelesen (auch Tipps aus diesem Forum) haben angewiesen.
Gruß
sielberpfeil
Erstellt am 06.09.2007 um 18:46 Uhr von Legath
Hallo Silberpfeil,
sollte sich Euer AG trotz merhfacher Aufforderung weigern die erforderliche Ausstattung bereitzustellen oder
verweigern, dann könnt ihr Euch auf den §78 Schutzbestimmungen berufen.
Diese sagt eindeutig aus das eine Behinderung der BR-Arbeit zu unterlassen ist.
Sollte das nicht ausreichen, dann solltet Ihr Euren AG darauf hinweisen das es im Bezug auf die Behinderung der BR-Arbeit
bereits etliche Urteile vor LAG`s gibt deren Entscheidungen zugunsten der AN entscheidet.
Erstellt am 06.09.2007 um 20:14 Uhr von DonJohnson
na Legath, so schnell schießen die Preußen nciht und wenn mit §119 BetrVG ;-)
Erstellt am 07.09.2007 um 13:35 Uhr von Robin H
Don Johnson,
schon wieder Quatsch. Das ist keine Straftat, weil sich aus diesen Verzögerungen bei der Einrichtung eines BR-Zimmers kaum eine erfolgreiche Behinderung der BR-Arbeit ableiten läßt, allenfalls eine Störung derselben.
Damit läßt sich dann ggf. ein Verfahren nach § 23 (3) ableiten, aber kaum eines nach § 119.