Hallo liebes Forrum!
Wieder mal eine Spezial-Frage! Unser HTV (Vergütung nach BAT BuL) wurde im Jahr 2001 gekündigt und befindet sich in der Nachwirkung. Nun haben ja die Länder für den Bereich TVL Entgelterhöhungen (Einmalzahlungen im Jahr 2007 und lineare Erhöhung ab 2008) abgeschlossen. Ein Rechtsauskunft bei einem Rechtsanwalt ergab, dass aufgrund einer Zusage aus dem Jahr 2001 des Arbeitgebers an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter uns diese Einmalzahlungen zustehen könnten. AG ist der Meinung, dass die Erhöhung für uns nicht gilt. In Abstimmung mit Verdi haben wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geraten jeweils einzeln Ansprüche zu stellen. Insgesamt sind mehr als 800 MA diesem Ratschlag gefolgt. Der AG hat allen schriftlich eine Ablehnung erteilt. Die Frage ist nun, binnen welcher Frist muß eine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden? Gilt hier wie bei Kündigung bzw. Änderungskündigung die 3-Wochen-Frist?