Erstellt am 06.09.2007 um 10:17 Uhr von waschbär
na so unwissend wie du tust biste ja doch nicht.....
Es gibt es 3 verschiedene Arten von Fristen
*einfachen Fristen (z. B. „innerhalb von 3 Wochen“),
*Stufenfristen (z. B. „unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen“) und
*doppelten Fristen (z. B. „innerhalb eines Monats geltend machen … und im Fall der Ablehnung innerhalb eines weiteren Monats Klage erheben“).
Welche meinst du greift in deinen falle ??? a,b oder c ?
LG Michel Schanze vom 1-2 oder 3 Team BR Ole
Erstellt am 06.09.2007 um 10:32 Uhr von unwissenderBR
@Waschbär Du machst mich konfus!
In unserem gekündigten HTV (wie gesagt in der Nachwirkung) steht:
"Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erlöschen spätestens 6 Monate nach Fälligkeit, wenn sie nicht vorher schriftlich geltend gemacht worden sind."
Das haben wir nun hinter uns, die Einmalzahlung für Januar 2007 wurde bis zum 31.7.2007 geltend gemacht. Hieraufhin kam die schriftliche Ablehnung.
Also wenn ich raten darf, würde ich mal auf A tippen? Sollte das der Fall sein kann Verdi sich warm anziehen.
Erstellt am 06.09.2007 um 11:01 Uhr von waschbär
unwissenderBR....
ver.di ? die sollten sich generell lieber warm anziehen.... oh wo ist eigendlich Mille unsre GEW Pro Tante ???
Mille sag doch mal was dazu ... *grins*
unwissender ich habe da was gelesen wegen rechtsinfos.... ich suche ...
Erstellt am 06.09.2007 um 11:09 Uhr von waschbär
unwissender...
*Lach* oder wie es in deinen Fall sein wird .. Alle auf Tauchstation....
Wie objektiv – und wie parteilich – muss arbeitsrechtliche Beratung sein?
Seien Sie misstrauisch, wenn Ihnen jemand „neutrale, objektive Beratung“ im Arbeitsrecht verspricht! Denn es ist nun einmal so, dass es hier immer um Interessen und massive Interessengegensätze geht. Deshalb brauchen Sie Berater, die ganz klar und unzweideutig auf Ihrer Seite stehen und Ihnen helfen, auf der Basis solider und kompetenter Informationen die berechtigten Anliegen Ihrer Kolleginnen und Kollegen so gut wie möglich durchzusetzen.
mhhh ob Ver.di nun noch mehr Mitglieder verliert ? Und wann macht Mille was ... und wie und überhaupt wo ist sie ??
Erstellt am 06.09.2007 um 11:29 Uhr von unwissenderBR
@kölner
Insgeheim hoffe ich ja, dass du eine Antwort parat hast und mal eine Einschätzung gibst. Bist du heute nicht da?
Erstellt am 06.09.2007 um 20:14 Uhr von Kölner
@unwissenderBR
Eine Antwort...
...§ 70 BAT hilft ja.
Jetzt geht es an die Klage um den Anspruch vor Gericht klären zu lassen. Die Verjährung ist auf jeden Fall unterbrochen worden. Den AN kann man übrigens nur raten, das Schreiben des AG's sehr gut aufzubewahren.
Rein Interessehalber...
...warum meint Ihr wird der AG zahlen? Wegen einer mündlichen Zusage, die in etwa den Wortlaut "ich bin bereit alle zukünftigen neuen TV für die bestehenden AV anzuwenden und alle Tariferhöhungen mitzutragen" hatte?
Erstellt am 07.09.2007 um 07:54 Uhr von unwissenderBR
@Kölner
Erstmal dankeschön für deine Antwort (ich wusste, dass auf dich Verlass ist). § 70 BAT wird m. E. nicht helfen, da lediglich die Vergütung nach BAT erfolgt. Der gesamte BAT gilt nicht bei uns.
Die Zusage war schriftlich im Jahr der Kündigung...Damit werden auch die jeweiligen Tariferhöhungen nachvollzogen.
Der beauftragte Anwalt war der Auffassung, dass mit dem Wort jeweilig auch die Lohnerhöhung des TVL gemeint sein kann. Ich bin ja kein Jurist und gehe ersrtmal davon aus, dass der Mann weiss, was er tut. Eine sehr spannende Angelegenheit.