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Wer kennt sich aus mit Ausschlussfristen bei Klagen?

U
unwissenderBR
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebes Forrum! Wieder mal eine Spezial-Frage! Unser HTV (Vergütung nach BAT BuL) wurde im Jahr 2001 gekündigt und befindet sich in der Nachwirkung. Nun haben ja die Länder für den Bereich TVL Entgelterhöhungen (Einmalzahlungen im Jahr 2007 und lineare Erhöhung ab 2008) abgeschlossen. Ein Rechtsauskunft bei einem Rechtsanwalt ergab, dass aufgrund einer Zusage aus dem Jahr 2001 des Arbeitgebers an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter uns diese Einmalzahlungen zustehen könnten. AG ist der Meinung, dass die Erhöhung für uns nicht gilt. In Abstimmung mit Verdi haben wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geraten jeweils einzeln Ansprüche zu stellen. Insgesamt sind mehr als 800 MA diesem Ratschlag gefolgt. Der AG hat allen schriftlich eine Ablehnung erteilt. Die Frage ist nun, binnen welcher Frist muß eine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden? Gilt hier wie bei Kündigung bzw. Änderungskündigung die 3-Wochen-Frist?

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Community-Antworten (7)

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Waschbär

06.09.2007 um 12:17 Uhr

na so unwissend wie du tust biste ja doch nicht.....

Es gibt es 3 verschiedene Arten von Fristen

*einfachen Fristen (z. B. „innerhalb von 3 Wochen“), *Stufenfristen (z. B. „unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen“) und *doppelten Fristen (z. B. „innerhalb eines Monats geltend machen … und im Fall der Ablehnung innerhalb eines weiteren Monats Klage erheben“).

Welche meinst du greift in deinen falle ??? a,b oder c ?

LG Michel Schanze vom 1-2 oder 3 Team BR Ole

U
unwissenderBR

06.09.2007 um 12:32 Uhr

@Waschbär Du machst mich konfus! In unserem gekündigten HTV (wie gesagt in der Nachwirkung) steht: "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erlöschen spätestens 6 Monate nach Fälligkeit, wenn sie nicht vorher schriftlich geltend gemacht worden sind."

Das haben wir nun hinter uns, die Einmalzahlung für Januar 2007 wurde bis zum 31.7.2007 geltend gemacht. Hieraufhin kam die schriftliche Ablehnung.

Also wenn ich raten darf, würde ich mal auf A tippen? Sollte das der Fall sein kann Verdi sich warm anziehen.

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Waschbär

06.09.2007 um 13:01 Uhr

unwissenderBR.... ver.di ? die sollten sich generell lieber warm anziehen.... oh wo ist eigendlich Mille unsre GEW Pro Tante ??? Mille sag doch mal was dazu ... grins

unwissender ich habe da was gelesen wegen rechtsinfos.... ich suche ...

W
Waschbär

06.09.2007 um 13:09 Uhr

unwissender...

Lach oder wie es in deinen Fall sein wird .. Alle auf Tauchstation....

Wie objektiv – und wie parteilich – muss arbeitsrechtliche Beratung sein?

Seien Sie misstrauisch, wenn Ihnen jemand „neutrale, objektive Beratung“ im Arbeitsrecht verspricht! Denn es ist nun einmal so, dass es hier immer um Interessen und massive Interessengegensätze geht. Deshalb brauchen Sie Berater, die ganz klar und unzweideutig auf Ihrer Seite stehen und Ihnen helfen, auf der Basis solider und kompetenter Informationen die berechtigten Anliegen Ihrer Kolleginnen und Kollegen so gut wie möglich durchzusetzen.

mhhh ob Ver.di nun noch mehr Mitglieder verliert ? Und wann macht Mille was ... und wie und überhaupt wo ist sie ??

U
unwissenderBR

06.09.2007 um 13:29 Uhr

@kölner Insgeheim hoffe ich ja, dass du eine Antwort parat hast und mal eine Einschätzung gibst. Bist du heute nicht da?

K
Kölner

06.09.2007 um 22:14 Uhr

@unwissenderBR Eine Antwort... ...§ 70 BAT hilft ja. Jetzt geht es an die Klage um den Anspruch vor Gericht klären zu lassen. Die Verjährung ist auf jeden Fall unterbrochen worden. Den AN kann man übrigens nur raten, das Schreiben des AG's sehr gut aufzubewahren.

Rein Interessehalber... ...warum meint Ihr wird der AG zahlen? Wegen einer mündlichen Zusage, die in etwa den Wortlaut "ich bin bereit alle zukünftigen neuen TV für die bestehenden AV anzuwenden und alle Tariferhöhungen mitzutragen" hatte?

U
unwissenderBR

07.09.2007 um 09:54 Uhr

@Kölner Erstmal dankeschön für deine Antwort (ich wusste, dass auf dich Verlass ist). § 70 BAT wird m. E. nicht helfen, da lediglich die Vergütung nach BAT erfolgt. Der gesamte BAT gilt nicht bei uns.

Die Zusage war schriftlich im Jahr der Kündigung...Damit werden auch die jeweiligen Tariferhöhungen nachvollzogen.

Der beauftragte Anwalt war der Auffassung, dass mit dem Wort jeweilig auch die Lohnerhöhung des TVL gemeint sein kann. Ich bin ja kein Jurist und gehe ersrtmal davon aus, dass der Mann weiss, was er tut. Eine sehr spannende Angelegenheit.

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