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Gang zum AA muss nicht bezahlt werden?

F
Festausschuss
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin erst ganz neu im Betriebsrat und muss mich erst "einfuxen". Heute kam mir zufällig folgendes zu Ohren: Eine Abteilung in unserer Firma wird geschlossen und die Mitarbeiter entlassen. Die GL sagte damals den Mitarbeitern Unterstützung zu. (Das vor den BR Wahlen). Inzwischen waren einige Kollegen beim AA um sich zu informieren und zu melden. Diese Ausfallzeiten sollen nun auf Anweisung der GL an die Lohnbuchhaltung nicht bezahlt werden. Das kann doch wohl nicht korrekt sein. Wo kann ich mich da kurzfristig schlau machen, damit ich gegen die GL (z.T. Juristen) angehen kann.

Danke für Eure Hilfe.

3.93702

Community-Antworten (2)

BT
betriebliche trübung

05.09.2007 um 21:27 Uhr

hallo festausschuss, jag mal 15148 durch die stichwortsuche (evt. zweimal).

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