Hallo liebe Betriebsräte,

Wir sind ein noch recht junges Gremium und deshalb noch etwas unsicher -

In unserer Firma gibt es aufgrund eines Betriebsübergangs unterschiedliche Vergütungen, Arbeitszeiten und Urlaubsregelungen. Allerdings haben wir auch 2 Standorte. Für die dazugekommenen AN (Standort 1) sollen alle Betriebsvereinbarungen weiterhin ihre Gültigkeit behalten und der Tarifvertrag kollektivrechtlich weitergelten. Dieser Tarifvertrag und die Betriebsvereinbarungen sollen lt. Verschmelzungsvertrag nicht für die AN des aufnehmenden Unternehmens (Standort 2) gelten. Da das AGG keine Übergangsregelungen vorsieht kommt bei uns die Frage auf, ob es sich hier um unzulässige Differenzierungen bei Eingruppierung, Urlaub und Arbeitszeiten handeln könnte.
Wer kennt sich hier aus? Wer kann helfen?
Herzlichen Dank im Voraus!