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Ersatz für BR-Mitglieder

B
BR-Mitglied
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute

Vielleicht kann mir einer Helfen, ich suche ein Gesetzestext wo drin steht das der AG für Ersatz zu sorgen hat, wenn ein BR-Mitglied bei einer BR-Sitzung teilnimmt? Weil wir sonst auf Schicht immer Unterbesetzt sind.

4.42702

Community-Antworten (2)

E
enes

30.08.2007 um 15:35 Uhr

BetrVG §37 Kommentar Däubler Rn.44

S
Sternburg

30.08.2007 um 15:50 Uhr

Das steht so nirgends geschrieben - aber es steht auch nicht geschrieben, dass der AG generell für ausreichende Mitarbeiterbesetzung zu sorgen hat, gelle? ;-)

Fakt ist, dass die BR-Mitglieder von der Arbeit in erforderlichem Umfang freizustellen sind, und was erforderlich ist, entscheidet der BR. Ebenfalls Fakt ist- auch wenn das gern verdrängt wird - dass die BR-Arbeit Vorrang vor den arbeitsvertraglichen Pflichten hat.

Das ist im § 37 BetrVG geregelt.

Dem AG sollten die BR-Mitglieder eigentlich bekannt sein, und somit sollte ihm auch klar sein, dass sie ds öfteren nicht am Arbeitsplatz sein werden. Dementsprechend hat er die ggf. die anderen Mitarbeiter einzusetzen, evtl. muss er dann auch mal umdisponieren.

Ganz passend dazu im Fitting, 22. Auflage, § 37 BetrVG, Rn. 21: "Der Anspruch des BRMitgl. auf Freistellung von der beruflichen Tätigkeit erschöpft sich nicht darin, lediglich die zur ordnungsgemäßen Durchführung der BRAufgaben erforderliche Freizeit zu erhalten, im Übrigen aber mit dem Arbeitspensum eines Vollarbeitnehmers belastet zu beliben. Der AG ist vielmehr verpflichtet, bei der Zuteilung des Arbeitspensums auf die erforderliche Inanspruchnahme des BRMitgl. durch die BRTätigkeit angemessen Rücksicht zu nehmen."

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