Übernachtungort in Freizeit von Chef angeordnet
Hallo, in meinem Fall hat mein Vorgesetzter eine Anreise zu einer Schulung welche am darauf folgenden Montag früh morgen beginnt, auf Grund der Reisezeit an dem Samstag zuvor angeordnet. Der Sonntag ist (am Wahlplatz meines Arbeitgebers) meine private Freizeit.
- darf der Arbeitgeber das?
- sollte ich Sonntags anreisen, bin ich da versichert? (dies ist das Argument des Arbeitgebers)
- wenn ich Samstags auf Anweisung anreise, muss mir evtl. den Sonntag teilweise vergüten?
Community-Antworten (7)
01.04.2019 um 12:12 Uhr
das Argument des AG ist, das eine Anreise am Sonntag NICHT versichert wäre? Also das käme mir ziemlich komisch vor.
"Der Sonntag ist (am Wahlplatz meines Arbeitgebers) meine private Freizeit."
Dann dürfte hier normalerweise auch keine Vergütungspflicht bestehen. Würde man eine Geschäftsreise in die USA machen und hätte genau wie hier am WE frei, dann braucht der AG für das WE "dort" ja auch nicht aufkommen, wenn man da "machen kann was man will".
Das mit dem Samstag könnte vielleicht was ändern. Aber ich denke eher, dass man nicht 2 Tage vorher anreisen muss.
Oder ist die Reisezeit so lang, dass man mit der Ruhepause vor der Schulung nicht mehr hinkommt?
01.04.2019 um 12:29 Uhr
Es handelt sich um eine Dienstreise innerhalb D. Fahrzeit wäre inkl. kurze Pause zum Beine vertreten 5-6h + 8h Schulung, somit wären es weit über 10h Arbeitszeit. Eine Anreise mit Zug ist nicht praktikabel da neben dem privaten Gepäck zusätzlich ca. 30 kg Ausrüstung mitgenommen werden muss.
01.04.2019 um 12:38 Uhr
"Dann bist Du nicht versichert" ist ja das deutsche Totschlagargument, hier aber wieder einmal völlig fehl am Platze! Was eine versicherte Tätigkeit ist, steht in §8 SGB VII. Eine Einschränkung bezüglich der Wochentage gibt es dort nicht.
Was die Vergütung von Reisezeiten angeht haben wir im Moment das Problem dass es eine neuere Entscheidung des BAG gibt, nach der erforderliche Reisezeiten (zumindest bei Auslandsreisen) wie Arbeit zu vergüten seien. Ob und welche konkreten Auswirkungen dieses Urteil in Deinem Falle haben könnte, wage ich nicht zu beurteilen.
01.04.2019 um 13:48 Uhr
Hallo Pjöööng, wenn man es dann genau nimmt wäre ich ja dann am Samstag nicht versichert da ich einen Tag verfrüht Anreise um am Sonntag am Reiseziel "Urlaub" zu machen bzw. dort meine Freizeit verbringe und nicht unmittelbar meinen Dienst beginne, am Sonntag aber schon ??? Zitat aus §8 SGB VII "1. das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit,"
01.04.2019 um 14:20 Uhr
Wie genau würdest du den Weg denn dann beschreiben wenn nicht "mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängend unmittelbar zum Ort der Tätigkeit"?
01.04.2019 um 14:25 Uhr
Was hast du immer mit der Versicherung? Wenn Du selbst mit dem Auto fährst - ist es in der Regel Arbeitzeit -wenn Du angekommen bist und im Hotel eingecheckt bist - ist es keine Arbeitzeit mehr sondern Freizeit - egal ob SA oder SO. Und auch mal § 7 Nr. 2 SGB VII beachten. Deswegen ist die ganze Argumentation deines Vorgesetztes Quatsch. Und ganz persönlich würde ich nicht SA fahren. Außer die Location ware so toll und der AG zahlt beide Übernahctungen und ich hätte quasi ne "Städtetrip" wo ich immer schon mal hinwollte gratis.
01.04.2019 um 14:53 Uhr
Das "Problem" mit der gesetzlichen Unfallversicherung ist, dass es sich um eine "Alles oder Nichts" Versicherung handelt. Entweder wird alles bezahlt, oder nichts, niemals aber (wie z.B. bei einer Haftpflichtversicherung) nur ein Teil. Das führt dazu, dass Du versichert sein kannst und einen Wimpernschlag später plötzlich nicht mehr, weil Du z.B. einen winzigen Umweg macsht, oder eine andere private Verrichtung. Von daher wird Dir auch niemand mit 100%iger Sicherheit sagen können, ob Du bei Anreise am Samstag auch "voll und ganz gesichert" bist. Bei Anreise am Sonntag übrigens auch nicht. Grundsätzlich bist Du zwar versichert, aber ob Du auch versichert bist wenn Du während des Fluges die Bordtoilette benutzt und der Flieger in diesem Moment abstürzt, ob Du dann versichert bist? Wichtig ist auf jeden Fall vor Abgabe der Unfallmeldung genau darüber nachzudenken, was passiert ist...
Falls Du jetzt bereits am Samstag anreistest weil abends dieses tolle Konzert ist, das Du besuchen willst, dann wäre wohl immer noch zu prüfen, welche Motivation für die Reise bestimmend war. (Und da das Konzert für mich natürlich nur zweitrangig wäre, bräuchte ich es auch nicht von mir aus erwähnen).
Grundsätzlich ist es aber für den Versicherungsschutz unschädlich, bereits am Samstag nach Bielefeld anzureisen um dort den Sonntag im Hotel zu verbringen.
"unmittelbare Weg" sehe ich vorrangig im örtlichen Sinne. Wenn ich von A nach B fahremn muss, dann ist nur der Weg von A nach B versichert, aber nicht der kurze Besuch des Postamtes, der Waschmitteleinkauf beim Aldi und der Abstecher zur Saarschleife wo man den tollen Ausblick hat. Das Verbringen der Kinder in die KiTa, oder der Erwerb von Reiseproviant beim Bäcker wäre hingegen ebenso versichert, wie verkehrstechnisch sinnvolle Umwege. Selbst wenn der "unmittelbare" Weg auch in zeitlicher Hinsicht zu sehen sein sollte, dann ist ja immer noch die Frage, was ist "unmittelbar". Das letztmögliche Reisemittel muss ich auch dann sicherlich nicht nehmen. Vierzehn Tage vorher geht sicherlich auch nicht.
Man ist übrigens von den 8766 Stunden die das Jahr hat nur etwa 2000 Stunden gesetzlich unfallversichert. Die meiste Zeit ist man "nicht versichert". Wem dieses Risiko zu groß ist, der benötigt dringendst eine private Unfallversicherung.
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