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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Welches BR-ERsatzmitgleid darf wann zur BR-Sitzung ?

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fkneyer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen wir sind an einem Standort ein 11-Gremium mit insgesamt 7 Ersatzmitgliedern. Hinund wieder kommt es vor, daß einer der Ersatz-BR zu einer Sitzung eingealden wird und auch teilnimmt. Nun ist vorgestern sehr kurzfristig eine außerordentliche BR-Sitzung anberaumt worden und weil z. Z. viele reguläre BR-Mitglieder im Urlaub sind, haben dafür natürlich mehrere Ersatzmitglieder an der Sitzung teilgenommen (Thema war wirklich wichtig - mehrere außerordentliche Kündigungen vom AG vorgelegt !!!). Nun bin ich in meinem Team Ersatzmitglied und ein weiterer Kollege aus meinem Team ebenfalls - also wurden wir beide eingeladen und sind auch zur Sitzung gegangen - weil sonst der BR nicht beschlußfähig gewesen wäre. Gestern nun mosert unsere Teamleiterin rum, das sei das erste und letzte Mal gewesen, daß gleichzeitig zwei Teammitglieder zur BR-Sitzung gehen würden, das würde sie nicht mehr hinnehmen und entsprechende Maßnahmen ergreifen (welche das sein sollen, wurde offengelassen). Wie habe ich diesen Vorfall zu betrachten ? Wer ist im Recht - TL oder Ersatzmitglieder ? Wie würde das aussehen, wenn der Kollege und ich Vollmitglieder wären (was in nächster Zeit durchaus passieren könnte, da jede Menge Entlassungen / freiwillige Vereinbarungen gegen Abfindung / Altersteilzeit) im Raum stehen ? Danke für alle Hinweise

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Community-Antworten (5)

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Catweazle

23.08.2007 um 20:58 Uhr

@fkneyer,

die Ersatzmitglieder habe alles richtig gemacht. Sie sind sogar verpflichtet an der Sitzung teilzunehmen. Es sollte zu denken geben wenn der AG Kündigungen ausspricht und gleichzeitig den Widerspruch verhindern könnte in dem er den BRM verbietet an der Sitzung teilzunehmen.

Siehe auch Kommentierung zu BetrVG § 37 (3)

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lolus

23.08.2007 um 21:03 Uhr

Hallo fkneyer, Die Ersatzmitglieder rücken bei Verhinderung eines oder mehrerer BR's nach in der Reihenfolge nach Stimmenzahl oder Listenplatz (BetrVG $25.1) Betriebsratsarbeit geht vor nach AV zu leistender Arbeit (BetrVG $37.2)

Gruß Axel

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fkneyer

24.08.2007 um 09:16 Uhr

@lolus und @catweazle Danke, dann hat also die "Drohung" der TL keinerlei Substanz. Ich mußte mich aber einfach vergewissern, denn in diesen stürmischen Zeiten in unserem Laden ist man sehr bemüht, keinerlei Fehlverhalten an den Tag zu legen...

Gruß Friedhelm

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tju79

25.08.2007 um 03:38 Uhr

setzen wir mal eins drauf:

wird der "nachrücker" - also das betriebsratsmitglied daran hindert, seine betriebsrat-arbeit zu leisten (androhung von abmahnung oder kündigung wenn er/sie zur sitzung gehen würde, usw.) dann kommen wir schon in den strafbaren bereich rein (blockierung des betriebsrates). siehe hierzu $ 119 betrvg.

siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__119.html

F
fkneyer

25.08.2007 um 11:25 Uhr

@tju79: .... ahh, auch das gut zu wissen. Muss ja zwar nicht sein, aber wenn jemand darum bettelt, warum nicht ...

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