Beratung Bildungsplan
Hallo zusammen! Was, wenn die Geschäftsführung der Beratungspflicht nicht nachkommt? Bildungsplan wurde mehrfach vom BR angefordert (stattgefundene und geplante Fortbildungs- u. Qualifizierungsmaßnahmen, Teilnehmerkreis, Abschlüsse etc.), keine Reaktion des Geschäftsführers. Es finden bei uns (Altenpflegeeinrichtung) ständig Fort- und Weiterbildungen statt...allerdings werden diese zu 100 % ohne BR geplant und zu 99 % am BR vorbei durchgeführt. Damit soll dann jetzt mal Schluss sein. Aber wie setzen wir da am besten den Schlusspunkt? Merci im voraus vom Neuland1
Community-Antworten (5)
16.08.2007 um 12:30 Uhr
Dann schau doch mal in den §23 (3) BetrVG, und vor allem in den Kommentar dazu.
16.08.2007 um 12:36 Uhr
Hallo Neuland,
aller Anfang ist schwer. Man kann sofort den Hammer rausholen (alle Register des Betr VG ziehen) oder man droht erst mal damit. Da ich nicht beurteilen kann wie das Verhältnis ist, würde ich mit der GF erst mal ein enstes Wörtchen reden. Während diesem Gespräch muß der GF mitgeteilt werden, was ihr in welcher Form bis zu welchem Zeitpunkt haben wollt. Ist die Frist um, je nach Fall, müßt ihr einen Anwalt oder die Einigungsstelle einschalten. Ihr müßt dann eben Tätig werden.
Grüße
Terrier
16.08.2007 um 13:28 Uhr
Anwalt!? O.K. (Im Vorfeld zu einem 23er oder 121er-Verfahren) aber Einigungsstelle zur Durchsetzung von Mitwirkungsansprüchen aus dem BetrVG?
Wo hast Du das denn her Terrier?
19.08.2007 um 14:29 Uhr
Hallo Neuland hier ein paar tips. BetrVG § 97 Abs2/ § 96 Abs 1/ §92a/ § 92 Abs 2/3/ § 80 Abs1 Nr.8/ § 87 Abs 1 Nr.13 Ich hoffe du kannst damit was anfangen
21.08.2007 um 10:58 Uhr
Hallo Gotzilla,
vielen Dank, aber wichtig waren mir Möglichkeiten, wenn der Arbeitgeber den gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Wie Robin H schreibt, geht es offenbar wohl nur über den 23 (3) BetrVG.
@Terrier: Na ja, wie ist das Verhältnis wohl, wenn der AG seiner Verpflichtung nach doppelter Bitte bzw. Aufforderung nicht nachkommt :-(
Merci Euch! Neuland1
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