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Ruhezeiten nach Überstunden

O
ohbonsai
Jan 2018 bearbeitet

Hallo nochmal;-)!

Laut Arbeitszeitgesetz muss ein AN elf bzw. in manchen Bereich mindestens aber zehn Stunden Ruhezeit dazwischen haben. Im Falle von Überstunden: Was sind die Folgen bei dadurch entstehenden Unfällen o. ä., einmal für den AG, aber auch für den AN, so er selbst auch nicht auf eine Einhaltung bestanden hat?
Kann die Ruhezeitenregelung umgangen werden, indem man z. B. am nächsten Werktag kürzer arbeitet oder muss der AN in jedem Fall später anfangen, damit er auf die Ruhezeit kommt?

Danke!

Viele Grüße ohbonsai

4.25003

Community-Antworten (3)

P
pit47

14.08.2007 um 11:34 Uhr

Hallo ohbonsai, der AN ist durch die Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfällen versichert, auch wenn das Arbeitszeitgesetz nicht eingehalten wird. Der AG könnte vom Gewerbeaufsichtsamt eine Geldbuße bekommen, wenn er dort angezeigt wird, weil er geduldet oder angeordnet hat, dass die AN länger arbeiten sollen. Die Ruhezeit sollte immer eingehalten werden.

J
Jube

14.08.2007 um 13:15 Uhr

Der AG sollte von BR und FASI (Fachkraft für Arbeitssicherheit) aufgefordert werden, für die Einhaltung des ArbZG zu sorgen. Den AN könnte eine Mitschuld treffen, da er z. B. als Fahrer auch belangt werden kann. Dann sieht es mit dem Versicherungsschutz schon ganz anders aus. Wenn durch Fahrlässigkeit in einem solchen Fall Verletzungen oder grosse Kosten entstehen, bin ich mir nicht sicher, ob nicht die Versicherung oder der Geschädigte vom AN auf privatrechtlichem Weg etwas holen können. Das sollte man den Kollegen zu bedenken geben.

B
betriebsratten

14.08.2007 um 14:38 Uhr

Wenn als Unfallursache Sekundenschlaf/Übermüdung festgestellt wird, kann die BG im Einzelfall die Leistungen für den Betroffenen oder im ernstesten Fall auch dessen Hinterbliebene kürzen, da hier grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Einzelfallentscheidung.

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