Hallo nochmal;-)!

Laut Arbeitszeitgesetz muss ein AN elf bzw. in manchen
Bereich mindestens aber zehn Stunden Ruhezeit dazwischen haben.
Im Falle von Überstunden:
Was sind die Folgen bei dadurch entstehenden Unfällen o. ä.,
einmal für den AG, aber auch für den AN, so er selbst auch
nicht auf eine Einhaltung bestanden hat?
Kann die Ruhezeitenregelung umgangen werden, indem man
z. B. am nächsten Werktag kürzer arbeitet oder muss der AN
in jedem Fall später anfangen, damit er auf die Ruhezeit kommt?

Danke!

Viele Grüße
ohbonsai