Erstellt am 09.08.2007 um 09:18 Uhr von Kölner
@Hunter
Nur im Falle des Nachrückens oder der zeitweiligen Vertretung ist ein EBRM ordentlichers BRM. Demnach handelt der BRV im Prinzip richtig; wenngleich seine Begründung daneben ist.
Aber was hindert Dich denn daran, vor jeder Einladung zu einer BR-Sitzung alle Infos im Vorfeld einzuholen, die man zur ordnungsgemäßen Vorbereitung braucht?
Erstellt am 09.08.2007 um 09:26 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
hört man immer wieder, dass Ersatzmitglieder, die "vertreten", dann erwarten, dass man ihnen alle Info's nachträgt.....
@Hunter,
in dem Moment, wenn du die Einladung zur Sitzung bekommst, solltest du auf dem Absatz umdrehen, in's BR-Büro traben und dich über die anstehenden TOP's informieren!
....beim nächsten Vorgesetzten abmelden nicht vergessen!
Erstellt am 09.08.2007 um 09:43 Uhr von Rosenheimer
Der BRV hat mit der rechtzeitigen Einladung auch die Tagesordnung mit ALLE notwendigen Information zur Verfügung zu stellen, ( z.B. per E-Mail ) damit sich die teilnehmenden Betriebsräte und auch Ersatzmitglieder ausreichend vorbereiten können. Als allgemeine Frist sollte man mindestens 3 Tage vorher ansetzen.
BetrVG $29(2)
Sollte also das Ersatzmitglied nicht rechtzeitig über die Tagesordnung informiert worden sein, so könnte man alle diese Beschlüsse anfechten.
Und damit handelt der BRV NICHT richtig, da er gegen seine Informationspflicht verstösst.
PS: Bei uns erhalten alle BR-Mitglieder und auch die teilnehmenden Ersatzmitglieder alle Information per E-Mail und die Unterlagen als PDF, um sich für einen Beschluß ausreichend informieren zu können. Alles andere bringt nichts in der Sache und das will doch keiner, oder ?
Erstellt am 09.08.2007 um 10:26 Uhr von ego112
@Kölner
bin erfreut wieder des öfteren von Dir zu hören.
@Rosenheimer,
Hier eine kleine Anmerkung zu Deiner Ausführung.
Es trifft alles soweit zu bis auf den meistens eintretenden Fall, dass ein BRM kurzfristig z.B. erkrankt und sich abmeldet, dieses dem BRV am Tag der Sitzung mitteilt.
Nach Deiner Aussage wäre dann ein evtl. erfolgter Beschluss nichtig! Richtig?????
Oder ist er nicht doch Rechtens?(rhetorisch)
Erstellt am 09.08.2007 um 10:31 Uhr von Hunter
@Kölner
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Natürlich bekomme ich immer eine Einladung mit den einzelnen Themen per e-mail vor der Sitzung. Jedoch wird dann während der Sitzung in der "offenen Runde" oft über Themen gesprochen die vorher eben in diesem Postfach gelandet sind.
Wenn es dazu aber keine gesetzliche Regelung gibt, dann hat sich meine Frage erledigt. Aber wie du selbst auch erkannt hast ist die Begründung etwas "dünn".
Danke nochmal.. und noch einen schönen Tag
Erstellt am 09.08.2007 um 10:34 Uhr von Kölner
@Hunter
Etwas mehr Phantasie...
...was hindert Dich denn daran, ab dem Tag des Erhaltes einer Einladung umgehend den Zugang zum besagten Postfach zu bekommen?