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Informationspflicht für BR - Ersatzmitglieder?

H
hunter
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin Ersatzmitglied und werde eigentlich recht häufig zu den Sitzungen geladen. In unserem Betrieb gibt es ein eigenes E-Mail Postfach, das von allen ordentlichen Mitgliedern gelesen werden kann. Auch ich konnte dieses Postfach früher einsehen. Seit einiger Zeit geht das aber nicht mehr und auf Anfrage bei der BRV wurde mir mitgeteilt, das dies nicht zwingend notwendig wäre und ich zeitnah über wichtige Dinge informiert wäre. Dies ist aber nur in den seltesten Fällen so und ich sitze oft sehr unvorbereitet in den Sitzungen. Meine Frage nun ist ob die Vorenthaltung der Informationen bzw. die Sperrung des Zugriffs auf dieses Postfach rechtens ist, oder ob eine generelle Informationspflicht für alle BR-Mitglieder besteht. Für Antworten wäre ich sehr dankbar, evtl. mit dem entsprechenden Gesetzestexten.

Vielen Dank

4.07506

Community-Antworten (6)

K
Kölner

09.08.2007 um 11:18 Uhr

@Hunter Nur im Falle des Nachrückens oder der zeitweiligen Vertretung ist ein EBRM ordentlichers BRM. Demnach handelt der BRV im Prinzip richtig; wenngleich seine Begründung daneben ist. Aber was hindert Dich denn daran, vor jeder Einladung zu einer BR-Sitzung alle Infos im Vorfeld einzuholen, die man zur ordnungsgemäßen Vorbereitung braucht?

M
Mona-Lisa

09.08.2007 um 11:26 Uhr

@Kölner, hört man immer wieder, dass Ersatzmitglieder, die "vertreten", dann erwarten, dass man ihnen alle Info's nachträgt.....

@Hunter, in dem Moment, wenn du die Einladung zur Sitzung bekommst, solltest du auf dem Absatz umdrehen, in's BR-Büro traben und dich über die anstehenden TOP's informieren! ....beim nächsten Vorgesetzten abmelden nicht vergessen!

R
Rosenheimer

09.08.2007 um 11:43 Uhr

Der BRV hat mit der rechtzeitigen Einladung auch die Tagesordnung mit ALLE notwendigen Information zur Verfügung zu stellen, ( z.B. per E-Mail ) damit sich die teilnehmenden Betriebsräte und auch Ersatzmitglieder ausreichend vorbereiten können. Als allgemeine Frist sollte man mindestens 3 Tage vorher ansetzen.

BetrVG $29(2)

Sollte also das Ersatzmitglied nicht rechtzeitig über die Tagesordnung informiert worden sein, so könnte man alle diese Beschlüsse anfechten.

Und damit handelt der BRV NICHT richtig, da er gegen seine Informationspflicht verstösst.

PS: Bei uns erhalten alle BR-Mitglieder und auch die teilnehmenden Ersatzmitglieder alle Information per E-Mail und die Unterlagen als PDF, um sich für einen Beschluß ausreichend informieren zu können. Alles andere bringt nichts in der Sache und das will doch keiner, oder ?

E
ego112

09.08.2007 um 12:26 Uhr

@Kölner bin erfreut wieder des öfteren von Dir zu hören. @Rosenheimer, Hier eine kleine Anmerkung zu Deiner Ausführung. Es trifft alles soweit zu bis auf den meistens eintretenden Fall, dass ein BRM kurzfristig z.B. erkrankt und sich abmeldet, dieses dem BRV am Tag der Sitzung mitteilt. Nach Deiner Aussage wäre dann ein evtl. erfolgter Beschluss nichtig! Richtig????? Oder ist er nicht doch Rechtens?(rhetorisch)

H
hunter

09.08.2007 um 12:31 Uhr

@Kölner vielen Dank für die schnelle Antwort. Natürlich bekomme ich immer eine Einladung mit den einzelnen Themen per e-mail vor der Sitzung. Jedoch wird dann während der Sitzung in der "offenen Runde" oft über Themen gesprochen die vorher eben in diesem Postfach gelandet sind. Wenn es dazu aber keine gesetzliche Regelung gibt, dann hat sich meine Frage erledigt. Aber wie du selbst auch erkannt hast ist die Begründung etwas "dünn".

Danke nochmal.. und noch einen schönen Tag

K
Kölner

09.08.2007 um 12:34 Uhr

@Hunter Etwas mehr Phantasie... ...was hindert Dich denn daran, ab dem Tag des Erhaltes einer Einladung umgehend den Zugang zum besagten Postfach zu bekommen?

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