Erstellt am 09.08.2007 um 07:25 Uhr von Lotte
Karl,
sicher hast Du Recht, trotzdem würde ich in diesem Fall Ruhe bewahren. Wem nützt es, wenn der BR jetzt handelt? Informiert beizeiten den Kollegen, dass er bei einer Klage (die ja erst am Ende des Jahres bei mangelnder Übernahme erfolgen muss) gute Chancen hätte.
Wenn der AG es so sieht, bleibt sowieso nur der individualrechtliche Weg.
Erstellt am 09.08.2007 um 07:48 Uhr von Karl
Hallo Lotte
das neueste habe ich gerade erfahren. Dieses Procedere möchte der AG mit dem MA alle Jahr machen weil der AG sagt das Problem habe ich ja alle Jahre also somit jedes Jahr eine sachliche Befristung.
Das wird eine tolle spielerei - oder??????
Danke
Gruß
Karl
Erstellt am 09.08.2007 um 07:53 Uhr von Lotte
Hallo Karl,
dieser Spielerei wird ein Gericht wohl beizeiten ein Ende setzen. Aber wie gesagt: nichts überstürzen.
Vielleicht sollte der Kollege auch etwas mehr als zwei Jahre abwarten. Das muss er mit einem RA besprechen, wenn es so weit ist.
Erstellt am 09.08.2007 um 08:10 Uhr von Karl
Lotte
dann müsste das Gericht erstmal bescheid bekommen. Der BR wird dies nicht tun, denn die sind froh wenn Personal da ist. Der MA wirds auch nicht tun denn der ist froh wenn er arbeit hat.
Somit endloser Kreislauf nach dem Motto "alle Jahre wieder"?????!!!!!!
Karl
Erstellt am 09.08.2007 um 08:39 Uhr von Kölner
@Karl
Entschuldige wenn ich dann so ketzerisch die Frage "Na, und?" in den Raum stelle.
Der BR hat doch sowieso so gut wie nichts mit der Befristung zu schaffen.
Erstellt am 09.08.2007 um 10:11 Uhr von Karl
@Kölner
dies ist doch eine einstellung da hat der BR doch MBR - oder nicht???!!!
Karl