Der AG möchte befristet bis zum Jahresende 10 Stunden Arbeitszeit werktags ( Montag bis Samstag) anordnen. Wir vom BR möchten zu dieser Thematik eine Gesprächsrunde mit den betroffenenen Mitarbeitern einberufen. Haben wir auch die Möglichkeit, einen außerordentliche Betriebsversammlung einzuberufen? Wenn ja, muß der AG dies als Arbeitszeit anerkennen?