Erstellt am 05.08.2007 um 19:09 Uhr von Kölner
@Pilli
zu Frage 1:
Wie kann das sein?
zu Frage 2:
Das sollte strittig sein - hängt aber wesentlich von der Beantwortung der ersten Frage ab.
Erstellt am 05.08.2007 um 19:51 Uhr von Der alte Heini
Wenn das Arbeitsvolumen seit 36 Monaten ständig für die Mitarbeiter erhöht war, dann dürften die Kollegen auch weiter einen Anspruch auf die geleistete Arbeitszeit haben.
Durch KONKLUDENTES Handeln ist eine Änderung des Arbeitsvertrages, in Bezug auf die Höhe der ständig angebotenen und angenommenen Arbeitsstunden, zustande gekommen.
Wenn beide Seiten ohne ausdrückliche Erklärung durch schlüssiges Verhalten handeln, kann daraus eindeutig eine Willenserklärung, hier entsprechend Arbeitszeit zu leisten, abgeleitet werden.
Wenn die üblichen Schlüsse nicht gezogen werden sollen, dann muss man deutlich dieser Änderung der Arbeitszeitmenge widersprechen, oder die erhöhte Arbeitszeit über der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit als Mehrarbeit im Dienstplan ausweisen.
Erstellt am 06.08.2007 um 15:34 Uhr von Pilli
@Kölner wie wie kann das sein?
@Heini danke für die Antwort,dann hätten sie aber doch auch Anspruch auf volle Sonderzahlungen oder?
Und nicht nur auf 120 Stunden nach unten gerundet?!