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Teilzeitkräfte - Anspruch auf Vollzeit?

P
Pilli
Jan 2018 bearbeitet

Frage1:bei uns sind 28 Teilzeitbeschäftigte(auf 120 stunden Basis) in Lohn und Brot. Sie Arbeiten seit 36 Monaten durchschnittlich etwa 190 stunden im Monat. Besteht ein Anspruch die Kollegen in Vollzeitbeschäftigung (Vertragsmäßig z.b wichtig Kredit Hauskauf etc) zu bekommen?

Frage 2: Laut Rahmentarifvertrag (Wortlaut: Fachlicher und persönlicher Geltungsbereich: gilt dieser Tarifvertrag für Teilzeitbeschäftigter anteilig)bekommen diese 28 Kollegen nur auf die 120 stunden Urlaubs,Sonderzahlungen,Krankengeld und Feiertagszuschläge anteilig ? Zulässig? P.s alle unbefristet eingestellt Gruß Pilli

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

05.08.2007 um 21:09 Uhr

@Pilli zu Frage 1: Wie kann das sein?

zu Frage 2: Das sollte strittig sein - hängt aber wesentlich von der Beantwortung der ersten Frage ab.

DAH
Der alte Heini

05.08.2007 um 21:51 Uhr

Wenn das Arbeitsvolumen seit 36 Monaten ständig für die Mitarbeiter erhöht war, dann dürften die Kollegen auch weiter einen Anspruch auf die geleistete Arbeitszeit haben. Durch KONKLUDENTES Handeln ist eine Änderung des Arbeitsvertrages, in Bezug auf die Höhe der ständig angebotenen und angenommenen Arbeitsstunden, zustande gekommen. Wenn beide Seiten ohne ausdrückliche Erklärung durch schlüssiges Verhalten handeln, kann daraus eindeutig eine Willenserklärung, hier entsprechend Arbeitszeit zu leisten, abgeleitet werden. Wenn die üblichen Schlüsse nicht gezogen werden sollen, dann muss man deutlich dieser Änderung der Arbeitszeitmenge widersprechen, oder die erhöhte Arbeitszeit über der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit als Mehrarbeit im Dienstplan ausweisen.

P
Pilli

06.08.2007 um 17:34 Uhr

@Kölner wie wie kann das sein? @Heini danke für die Antwort,dann hätten sie aber doch auch Anspruch auf volle Sonderzahlungen oder? Und nicht nur auf 120 Stunden nach unten gerundet?!

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