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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmungspflichtige Hard- und Software - Wie sieht das in anderen Gremien aus?

F
feiduk
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

wir sind ein 15 köpfiges Gremium und arbeiten in einem Unternehmen der EDV-Branche mit circa 1500 Arbeitnehmern.

Grundlage für Verhandlungen zu mitbestimmungspflichtige Hard- und Software ist eine Rahmen-BV und jedesmal eine neue Protkollnotiz für ein neues Produkt.

Unser Problem ist, dass uns die Fülle an Software im Unternehmen unsere Kapazität übersteigt.

Nun gibt es den Antritt einen konstruktiven Ansatz zu finden, Regelungen mit dem Arbeitgeber zu machen, aber nciht für jedes Fussel-Produkt. Rein theoretisch ist mit jedem Compiler und jedem Editor Verhaltens- und Leistungskontrolle möglich. Aber wir können sie uns nicht alle angucken und zu jedem eine Protokollnotiz verfassen.

Wie sieht das in anderen Gremien aus ? Wie macht Ihr das so, dass das Mitbestimmungsrecht ausgeübt wird und der Mitarbeier geschützt wird, aber man sich nicht verzettelt ?

6.37003

Community-Antworten (3)

R
RolfH

31.07.2007 um 16:58 Uhr

@feiduk

Wir haben hier eine Rahmen- und eine Regelungsvereinbarung dazu erstellt, wo der Schutz unserer Kollegen und Kolleginnen im Mittelpunkt steht. Wir hatten früher genau das selbe wie Ihr und diese Vereinbarungen in der Zwischenzeit modifiziert um den Aufwand zu vermindern, aber den Schutz in vollem Umfang zu gewährleisten.

Das würde aber den Rahmen des Forums sprengen diese Vereinbarung hier zu posten. Vielleicht mailst Du ja mal.

gruß

F
feiduk

31.07.2007 um 17:02 Uhr

Hallo RolfH,

bin neu hier.. wie bekomme ich denn Deine Mailadresse ?

J
Jube

31.07.2007 um 17:11 Uhr

Auf Antworten gehen, Häkchen bei Nachricht an Verfasser, Häkchen bei "Diesen Beitrag zur Frage im Forum speichern" rausnehmen. Viel Glück!

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