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Betriebsrat: Individualarbeitsrecht oder Kollektivarbeitsrecht?

H
hyperion
Mrz 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich war heute auf meiner ersten Betriebsversammlung. Dabei hat ein Mitglied des Betriebsrates auf verschiedene Forderungen der Angestellten wiederholt mit dem Hinweis auf das Arbeitsrecht reagiert. Der Betriebsrat sei, so sein Argument, nur für solche Belange zuständig, die unter das Kollektivarbeitsrecht und nicht das Individualarbeitsrecht fallen. Mir kam das komisch vor, deshalb habe ich im Anschluss mal versucht mich schlau zu machen. Nach derzeitigem Kenntnisstand würde ich sagen, dass diese Aussage unzutreffend ist, weil die Arbeit des Betrriebsrates sehr wohl Sachverhalte des Individualarbeitsrechts betrifft. Liege ich richtig mit dieser Auffassung? Herzlichen Dank für die Auskunft!

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Community-Antworten (4)

K
krambambuli

13.03.2019 um 23:56 Uhr

Der BR ist grundsätzlich für das kollektivrechtliche Zuständig. Aber es gibt natürlich auch Überschneidungen bei der Zuständigkeit. Es kommt eben auf die Details an.

K
Kjarrigan

14.03.2019 um 09:22 Uhr

https://www.juraforum.de/lexikon/kollektives-arbeitsrecht

DAs Problem ist oft, dass das Individualrecht von einigen so verstanden wird, dass wenn ein AN (Individum) mit dem AG vertraglich etwas vereinbart der BR aussen vor ist. Und das ist halt nicht so, wenn Mitbestimmungspflichte Tatbestände betroffen sind - die für alle AN gelten könnten

M
Moreno

14.03.2019 um 09:41 Uhr

Eben ohne Kenntnisse von Details kann man nicht beantworten ob das Betriebsratsmitglied Recht hat oder nicht. Also Hyperion da musst Du noch nach liefern! :-)

D
DummerHund

16.03.2019 um 00:23 Uhr

Das Problem ist erst einmal, man darf sich als BR nicht von Meinungen einzelner Personen verunsichern lassen. Ganz einfach eigene Hausaufgaben machen-Schulungen usw. und danach handeln.

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