Hallo zusammen,

ich war heute auf meiner ersten Betriebsversammlung. Dabei hat ein Mitglied des Betriebsrates auf verschiedene Forderungen der Angestellten wiederholt mit dem Hinweis auf das Arbeitsrecht reagiert. Der Betriebsrat sei, so sein Argument, nur für solche Belange zuständig, die unter das Kollektivarbeitsrecht und nicht das Individualarbeitsrecht fallen. Mir kam das komisch vor, deshalb habe ich im Anschluss mal versucht mich schlau zu machen. Nach derzeitigem Kenntnisstand würde ich sagen, dass diese Aussage unzutreffend ist, weil die Arbeit des Betrriebsrates sehr wohl Sachverhalte des Individualarbeitsrechts betrifft. Liege ich richtig mit dieser Auffassung? Herzlichen Dank für die Auskunft!