Erstellt am 23.07.2007 um 16:11 Uhr von Konrad
Hallo Bernhard,
um bei diesem Problem eine klare Auskunft gegen zu können, müsste man mehr wissen:
Welche Branche ? greift evtl das Arbeitnehmerentsendegesetz oder ist es eine „längere Dienstreise“?
Wie lange wird entsendet ? Was ist im Arbeitsvertrag vereinbart? Ansonsten gelten i.d. R. deutsche Gesetze und TV nur in Deutschland.
Erstellt am 24.07.2007 um 07:20 Uhr von Bernhard
Hallo Konrad,
mein Kollege arbeitet in der Baubranche. Er ist mit einer bei uns üblichen Zusatzvereinbarung zum Inlandsdienstvertrag nach Österreich geschickt worden. Sein Gehalt läuft wie bisher weiter. In der Vereinbarung sind die tariflichen (deutschen) Komponenten geregelt, wie anteiliges monatl. Weihnachts- und Urlaubsgeld, VwL, Auslöse sowie die Überstundenpauschale. Es stand nichts drin vom 13. und 14. Monatsgehalt in Österreich. Jetzt kam eine neuer Zusatzvertrag mit der Begründung, dass der MA länger als 12 Monate in Österreich sein wird. Sein Einsatz wird voraussichtlich bis Frühjahr 2008 gehen. Es gibt eine deutsche Lohnabrechnung mit einem fiktiven Steuersatz, als wenn der MA in D arbeiten würde sowie eine Abrechnung für die abgeführte Steuer in Österreich. Ich vermute, dass sich die Fa. mit der beschriebenen Maßnahme einen Steuervorteil verschaffen will. Ich habe dem Kollegen geraten, den neuen Vertrag nicht zu unterschreiben.
Erstellt am 24.07.2007 um 09:01 Uhr von Konrad
Hallo Bernhard
Bin nicht in der Baubranche tätig, hoffe dass sich noch jemand meldet. Wir haben ein Werk in Österreich, es kam vor, dass Kollegen für Monate in Österreich arbeiten müssen, wir haben eine BV die tarifliche und dt. Arbeitsrecht auf dieses Werk ausdehnt, d.h. Gehalt, Arbzeit und Tarif nach dt. Recht plus Spesen und Auslöse.
Was sicher nicht geht sind vertraglich geregelter Gehalt rückzufordern.
Erstellt am 24.07.2007 um 09:06 Uhr von pirat
Ahoi,
kurze Frage was sagt den die GEW dazu.
Erstellt am 24.07.2007 um 09:37 Uhr von Bernhard
Hallo Privat,
ich nehme an, Du meinst die IGBAU?
Die sagt leider nicht viel dazu, da anscheinend noch nicht bekannt ist, dass viele MA im Baugewerbe im europäischen Ausland arbeiten (müssen). Hier fehlt die Erfahrung und es gibt großen Nachholbedarf. Vielleicht hilft dieses Forum?
Erstellt am 24.07.2007 um 09:47 Uhr von pirat
Hallo Bernhard,
sorry hätte ja sein können.
Bei mit ist es ja "GWE für Seeleute", die wird euch auch nicht weiter helfen können.
Unser Element ist ein anders.
Bergmann, kann euch vieleicht helfen?
Wenn er das liest.
Ansonsten wünsche ich euch Mast und Schotbruch!
Erstellt am 24.07.2007 um 11:30 Uhr von Bergmann
@ Bernhard,
hier was zum lesen:
http://www.stuttgart.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht/Entsendung_von_Arbeitnehmern_in_das_Ausland.jsp
Erstellt am 24.07.2007 um 12:00 Uhr von Bernhard
Hallo Bergmann,
vielen Dank für den Hinweis!
Eine wirklich gute Unterlage!