BV Erreichbarkeitsbereitschaft - Kann man so eine BV überhaupt abschließen?
Liebe Kollegen, da es bei uns in letzter Zeit viel Streß mit Vorfällen bzgl. Sonn- und Feiertagsarbeit kam, will unsere GF jetzt eine BV zur Erreichbarkeitsbereitschaft abschließen. Also "arbeitsfreie" Mitarbeiter, die nicht ins D3-System eingebunden sind, sollen bei Bedarf (ohne vorher nach ihrem Einverständnis gefragt worden zu sein) in ihrer Freizeit, Tag und Nacht, auch am Sonntag, in "Klärungsprozesse" einbezogen werden. Das Ganze erfolgt natürlich auf "freiwilliger Basis" (man zeige mir den, der sich traut, da nein zu sagen). Sicher will man mit zu wenigen Mitarbeitern auch alle Eventualitäten am Wochenende absichern und Bereitschaften/Erreichbarkeiten sind ja auch z.B. auch bei Ärzten üblich. Klar ist auch, dass damit der Weg am ArbZG vorbei gefunden werden soll. Kann man so eine BV überhaupt abschließen? Habt Ihr bessere Lösungen? Viele Grüße BR
Community-Antworten (2)
16.07.2007 um 13:43 Uhr
Ähömm, schau Dir mal http://de.wikipedia.org/wiki/Bereitschaftsdienst im Wikipedia an. Ausserdem sagt sowohl das Arbeitszeitgesetz & das BAG was dazu aus
16.07.2007 um 13:48 Uhr
Hallo BR Arbeitszeit nach §87 Abs2und3 mitbestimmungspflichtig,und bei dieser BV würde der BR ja wohl nie zustimmen,also gehts nicht ,Feierabend. Es würde aber die Möglichkeit einer Rufbereitschaftsregelung über BV mit ernsthaften Gründen wann Rufbereitschaft aktiviert ,und welche Arten von Ausgleich erstattet wird.Dies würde auch nicht über wahlloses rumtelefonieren geschehen,sondern mit der Erstellung eines Dienstplanes einhergehen. Tip :Bei uns in der Einrichtung will der AG so eine BV schon seit 7 Jahren bis jetzt haben wir nicht zugestimmt,da die Notwendigkeit einer solchen Belastung für unsere Kollegen/innen nicht vorliegt.Es würden damit weitere freie Tage verlorengehen,wir argumentieren mit Bereitschaftsaushilfen die diese RB übernehmen sollen.Merke;Ohne der Zustimmung des BR geht erstmal bei Arbeitszeit nichts,nutzt dieses. Gruß von Gremium7
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