Liebe Kollegen,
da es bei uns in letzter Zeit viel Streß mit Vorfällen bzgl. Sonn- und Feiertagsarbeit kam, will unsere GF jetzt eine BV zur Erreichbarkeitsbereitschaft abschließen. Also "arbeitsfreie" Mitarbeiter, die nicht ins D3-System eingebunden sind, sollen bei Bedarf (ohne vorher nach ihrem Einverständnis gefragt worden zu sein) in ihrer Freizeit, Tag und Nacht, auch am Sonntag, in "Klärungsprozesse" einbezogen werden.
Das Ganze erfolgt natürlich auf "freiwilliger Basis" (man zeige mir den, der sich traut, da nein zu sagen).
Sicher will man mit zu wenigen Mitarbeitern auch alle Eventualitäten am Wochenende absichern und Bereitschaften/Erreichbarkeiten sind ja auch z.B. auch bei Ärzten üblich.
Klar ist auch, dass damit der Weg am ArbZG vorbei gefunden werden soll.
Kann man so eine BV überhaupt abschließen?
Habt Ihr bessere Lösungen?
Viele Grüße
BR