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Weihnachtsurlaub

J
Jumelle61
Mrz 2019 bearbeitet

Ich habe seit 17 Jahren jeweils für den 24.12. und für den 31.12. einen halben Tag Urlaub berechnet. Meine Vertragsstunden haben sich im Laufe der Jahre erhöht. Meine Kollegen haben einfach "frei" in ihre Abrechnung eingetragen. Am Ende des Jahres ist es mir aufgefallen und habe es meiner Chefin mitgeteilt. Ihr war das nicht bewusst. Habe ich nun noch Anspruch auf die insgesamt ausgerechneten Urlaubstage die ich fälschlicherweise eingetragen habe? Vielen Dank für eine Antwort.

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Community-Antworten (3)

R
rsddbr

28.02.2019 um 18:38 Uhr

Die Frage, welche du dir beantworten musst, ist: Woraus soll sich der Anspruch ergeben?

Vom Gesetz her sind der 24.12. und der 31.12. keine Feiertage. Fällt also einer oder beide Tage auf einen in eurer Firma üblicherweise Arbeitstag, dann müsste ganz normal gearbeitet werden.

Gibt es einen für eure Firma gültigen Tarifvertrag? Dann muss geprüft werden, ob dort etwas dazu geregelt wurde.

Gibt es in eurer Firma eine Betriebsvereinbarung dazu? Dann kann sich daraus ein Anspruch ergeben.

Ist evtl. eine betriebliche Übung (sog. Gewohnheitsrecht) entstanden? Dann kann sich ein Anspruch darauf begründen.

Ob und wieviel Anspruch du ggf. geltend machen kannst, wird auch durch gesetzliche Fristen (Verjährung) oder einzelvertraglich geregelte Ausschlussklauseln (z.B. im Arbeitsvertrag) bestimmt.

Vermutlich ist es am besten, sich mit einem Fachanwalt zu beraten. Du solltest allerdings davon ausgehen, dass alles vor dem 01.01.2016 verjährt ist.

K
kratzbürste

01.03.2019 um 08:34 Uhr

So oder so - wenn es einen Tarif gibt stehen dort auch "Ausschlussfristen" - verjährung. Gibt es keinen, ist die gesetzliche 3 Jahre.

P
Pjöööng

01.03.2019 um 10:30 Uhr

Vor dem Hintergrund der Rechtssache C-684/16 ist es im Moment sehr mutig, solche Statements rauszuhauen.

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