Erstellt am 28.02.2019 um 17:38 Uhr von rsddbr
Die Frage, welche du dir beantworten musst, ist: Woraus soll sich der Anspruch ergeben?
Vom Gesetz her sind der 24.12. und der 31.12. keine Feiertage. Fällt also einer oder beide Tage auf einen in eurer Firma üblicherweise Arbeitstag, dann müsste ganz normal gearbeitet werden.
Gibt es einen für eure Firma gültigen Tarifvertrag? Dann muss geprüft werden, ob dort etwas dazu geregelt wurde.
Gibt es in eurer Firma eine Betriebsvereinbarung dazu? Dann kann sich daraus ein Anspruch ergeben.
Ist evtl. eine betriebliche Übung (sog. Gewohnheitsrecht) entstanden? Dann kann sich ein Anspruch darauf begründen.
Ob und wieviel Anspruch du ggf. geltend machen kannst, wird auch durch gesetzliche Fristen (Verjährung) oder einzelvertraglich geregelte Ausschlussklauseln (z.B. im Arbeitsvertrag) bestimmt.
Vermutlich ist es am besten, sich mit einem Fachanwalt zu beraten. Du solltest allerdings davon ausgehen, dass alles vor dem 01.01.2016 verjährt ist.
Erstellt am 01.03.2019 um 07:34 Uhr von Kratzbürste
So oder so - wenn es einen Tarif gibt stehen dort auch "Ausschlussfristen" - verjährung. Gibt es keinen, ist die gesetzliche 3 Jahre.
Erstellt am 01.03.2019 um 09:30 Uhr von Pjöööng
Vor dem Hintergrund der Rechtssache C-684/16 ist es im Moment sehr mutig, solche Statements rauszuhauen.