Unser Chef zahlt bei einer Silberhochzeit eine Aufwandsentschädigung von 180,00 Euro, wenn er dann auch zur Feier eingeladen worden ist.
Kürzlich hatte ein MA ebenfalls Silberhochzeit, hat aber nicht gefeiert, somit auch keine Einladung an den Chef und auch keine Aufwandsentschädigung. Besteht ein Anrecht auf diese Art Aufwandsentschädigung?