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Konzernweite Abgruppierungen geplant - was kann der BR tun?

C
Cherubim
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Unternehmen soll ein Interessenausgleich verhandelt werden um Konzernübergreifend die Führungsstruktur zu ändern und Abgruppierungen vorzunehmen. Noch wird geprüft ob der GBR oder der BR vor Ort Verhandlungspartner ist. Meine Frage nun: Was kann der BR vor Ort tun? Die Abgruppierungen haben ja direkten Einfluss auf das Gehalt. Bisher war der AG nicht bereit Organigramme (alt -- neu) für die einzelnen Mitarbeiter und ihren Tätigkeitsbereich an den BR herauszugeben. Muss der MA sich die Abgruppierung einfach so gefallen lassen, obwohl er den gleichen Tätigkeitsbereich hat?

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Community-Antworten (11)

P
pirat

02.07.2007 um 21:31 Uhr

@Cherubim, ich würde es mal mit... der Betriebsrat hat bei Ein- und Umgruppierungen nach § 99 BetrVG Informations- und Mitbestimmungsrechte... probieren. Ist eine Möglichkeit.

C
Cherubim

03.07.2007 um 09:59 Uhr

@ Pirat

ja -- ich bin auch der Meinung, dass wir die Abgruppierungen erst mal durch eine Ablehnung zum Schlingern bringen, allerdings ist der Tenor selbst im GBR, dass das was kommt.... kommt! Irgendwie habe ich das Gefühl die meisten Betriebsräte haben sich bereits ihrem Schicksal kampflos ergeben.

Ich habe viel im Internet gelesen und mir fiel auf, dass ein Unternehmen in eine bedrohliche Lage kommen muss, um solche Abgruppierungen rechtfertigen zu können. Diese sollen dann quasi arbeitsplatzerhaltend sein. Unser Unternehmen lässt aber dem GBR keine Zahlen zukommen. Wir wurden letztes Jahr verkauft und sind am 1. April in einer neuen Gesellschaft aufgegangen. Kann man die Schieflage eines Unternehmens bereits nach drei Monaten feststelle? Ist es richtig, dass der GBR keine Ergebnisse bekommt und auch keine Inventurergebnisse um feststellen zu können wo die einzelnen Märkte im Moment stehen? Das kann ich mir nicht vorstellen.

Cherubim

P
pirat

03.07.2007 um 10:54 Uhr

@Cherubim., Die wesentlichste Aufgabe des Gesamtbetriebsrats besteht (neben seinen gesetzlichen Aufgaben nach § 50 BetrVG, ) darin, Strategien des Unternehmers (Arbeitgebers) entgegenzuwirken, die darauf abzielen, die Belegschaften und Betriebsräte der einzelnen Betriebe gegeneinander auszuspielen. Das zum Thema GBR.

Aber wieso holt ihr nicht auch die GEW mit ins Boot? Es reicht schon aus wenn ein Kollege Mitglied ist!

K
Kölner

03.07.2007 um 12:03 Uhr

@Cherubim und Serafin Ich würde eine umgehende BetrVers. einberufen, die Kollegen auf die Möglichkeiten des Widerspruches/Klageverfahrens nach § 102 BetrVG hinweisen und sie bitten - wenn sich der BR vor Ort (und nur der sollte sich einmischen) schlau gemacht hat - den BR im Rahmen der Sprechstunden aufzusuchen.

C
Cherubim

03.07.2007 um 12:20 Uhr

@ Pirat

das mit der Gewerkschaft ist wichtig und richtig. Ich muss sagen -- viele Mitglieder des GBR sind Mitglieder der ver.di -- ich zähle auch dazu. Leider hat der zuständige Gewerkschaftssekretär bei der letzten GBR -Sitzung durch Abwesenheit geglänzt. Gerade an diesem Tag wurde durch die Konzernleitung das neue Konzept vorgestellt. Im August ist der neue GBR Termin anberaumt. Ich werde unserer Vorsitzenden mal eine e-mail zukommen lassen und fragen, ob dazu der GWS eingeladen wurde. Danke für Deine Antworten.

Cherubim

P
pirat

03.07.2007 um 19:56 Uhr

Ahoi, Cherubim

die GEW Sekretär ist nicht schlecht, trotzdem solltes du auf den Rat von Kölner hören und umgehend eine BetrVers. einberufen.

C
Cherubim

03.07.2007 um 20:52 Uhr

@ Kölner und @ Pirat

direkt nach der GBR Sitzung habe ich meinem BR von den Entwicklungen berichtet. Es wurden zwei Meetings abgehalten, wo die GL und der BR Stellung genommen haben und über die Restrukturierung gesprochen haben. Was ich aber so auf dem net gelesen habe zeigt auf, dass es noch viel schlimmer kommen kann als bisher angenommen. Ich renne schon durch den Markt und sage jedem, geht nicht alleine in Personalgespräche. Nehmt einen BR eurer Wahl mit. Hände weg vom Kugelschreiber..... Motto der ver.di. Nichts desto Trotz ist natürlich die Frage von mir oben noch immer offen.... Wege um das ganze zu stoppen, gibt es wohl nicht. seufzt

Cherubim

K
Kölner

03.07.2007 um 20:57 Uhr

@Cherubim Wir sind aber immer noch im Individualrecht...und wenn ein Kollege freiwillig unterschreibt, dann ist das eben so. Im Zweifel: Aufklären!

P
pirat

03.07.2007 um 21:54 Uhr

@Cherubim,

Cherubim und Throne gelten als Geister der Kraft....

nicht umsonst hast du dir so einen Namen gewählt.

§ 99 BetrVG hat auch eine menge Macht, aber nur soweit wie das Individualrecht dir zugesteht.

Daran wirst auch du nichts ändern können.

LG pirat

C
Cherubim

03.07.2007 um 23:24 Uhr

@ Pirat

Cherubime sind so viel mehr....

P.S. Du kennst Dich aus =)

P
pirat

04.07.2007 um 08:35 Uhr

@Cherubim,

....ich weiß, ein wenig kenne ich mich aus!

P.s.: Ich liebe die Farbe...

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