In unserem Unternehmen soll ein Interessenausgleich verhandelt werden um Konzernübergreifend die Führungsstruktur zu ändern und Abgruppierungen vorzunehmen. Noch wird geprüft ob der GBR oder der BR vor Ort Verhandlungspartner ist. Meine Frage nun: Was kann der BR vor Ort tun? Die Abgruppierungen haben ja direkten Einfluss auf das Gehalt. Bisher war der AG nicht bereit Organigramme (alt -- neu) für die einzelnen Mitarbeiter und ihren Tätigkeitsbereich an den BR herauszugeben. Muss der MA sich die Abgruppierung einfach so gefallen lassen, obwohl er den gleichen Tätigkeitsbereich hat?