Hallo,

ich habe einen befristenen AV bis zum 31.12., aufgrund der Neugründung der Fa., wird ein BetrRat gegründet. Da ich mich gerne wählen lassen möchte, habe ich folgende Frage: Wenn ich gewählt werden würde, evtl auch Vorsitzender bin, unterliege ich dann dem Kündigungsschutz? Habe ich einen Anspruch auf die vier Jahre Amtszeit? Oder bin ich am 31.12. definitiv kein AN mehr (falls der AV nicht verlängern werden sollte)