Befristeter Vertrag - Betriebsrat dann Kündigungsschutz?
Hallo,
ich habe einen befristenen AV bis zum 31.12., aufgrund der Neugründung der Fa., wird ein BetrRat gegründet. Da ich mich gerne wählen lassen möchte, habe ich folgende Frage: Wenn ich gewählt werden würde, evtl auch Vorsitzender bin, unterliege ich dann dem Kündigungsschutz? Habe ich einen Anspruch auf die vier Jahre Amtszeit? Oder bin ich am 31.12. definitiv kein AN mehr (falls der AV nicht verlängern werden sollte)
Community-Antworten (4)
28.06.2007 um 12:42 Uhr
Nein, eine eventuelle Wahl in den BR hat keinerlei Einfluss auf einen befristeten Arbeitsvertrag. Der Vertrag läuft wie vereinbart aus und damit erlischt dann auch das BR-Amt. Das Vertragsende ist keine Kündigung.
Kündigungsschutz hast Du nur während der Vertragslaufzeit.
28.06.2007 um 12:43 Uhr
Kündigungsschutz gilt nur bis zum 31.12., da der Vertrag schon vorher befristet war.
28.06.2007 um 12:44 Uhr
@Biene, erfahrungsgemäss würdest du dann ab 1.1.2008 ohne Job dastehen.... Daran ändert auch nicht's, wenn du Vorsitzende werden würdest. Leider!
28.06.2007 um 15:22 Uhr
@Mona-Lisa Je nachdem, wie er sich "macht" als BRV könnte der AG ja auch genau das Gegenteil tun und ihn sehr gerne weiterbeschäftigen.
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