Hallo
wir haben am Dienstag für Freitag eine außerordentliche Sitzung einberufen.Der AG hat widersprochen, es wäre zu kurzfristig...darf er das?
Meiner Meinung nach nicht(§30 BetrVG)
Es geht um eine eventl. Umstruckturierung der Firma, wo wir sehr wahrscheinlich hintergangen werden, also die Sitzung wäre echt wichtig.

Danke, für jede schnelle Antwort ;-)