Erstellt am 27.06.2007 um 22:11 Uhr von Der alte Heini
Wenn der Vorsitzende es für wichtig und richtig erachtet, eine Betriebsratssitzung kurzfristig einzuberufen, so muss der Arbeitgeber damit leben.
Aus meiner Sicht ist die Einladung selbst für eine "normale" Betriebsratssitzung noch rechtzeitig.
Also alles im grünen Bereich.
Erstellt am 27.06.2007 um 22:23 Uhr von Mona-Lisa
@shamane,
ihr informiert euren AG mit Datum und Uhrzeit, dass eine Sitzung stattfindet, damit er für Ersatz am Arbeitsplatz sorgen kann, fertig.
Fragt ihr ihn um Erlaubnis???
Guckst du:
§ 30 BetrVG DKK,
III. Unterrichtung des Arbeitgebers
Rd. Nr. 10
Erstellt am 28.06.2007 um 09:01 Uhr von rolfo2
Wie macht ihr das denn bei einer Anhörung zur fristlosen Kündigung, da ist doch die Zeitspanne genauso kurz ?
Sagt da euer AG auch " das geht nicht ".
Wenn ihr es für erforderlich haltet, könnt ihr jeden Tag eine Sitzung einmberufen
Erstellt am 28.06.2007 um 22:21 Uhr von shamane
Hallo,
danke für die Bestätigungen. Ich war also im Recht.
@Mona-Lisa,
fragen nicht, haben nur mitgeteielt, das es so kommt, daraufhin der Widerspruch.
Wir sind in ganz Deutschland verstreut, deshalb müssen wir mit Mietwagen fahren und dafür halt nen Antrag stellen zur KÜ.
Findet jetzt aber doch statt ;-)
@rolfo2,
den Fall hatten wir noch nicht, sind erst neu gegründet