Kurzfristige Versetzung eines Teams
Hallo, ich arbeite in einer Geschäftsstelle bei einer großen Versicherung in einer deutschen Kleinstadt. Uns ist bereits seit Wochen angekündigt, dass die Geschäftsstelle ab 01.07. in 2 Geschäftstellen aufgeteilt wird und die 2. neue Geschäftsstelle in eine andere Stadt ca. 20 km entfernt verlegt wird. Dies ist auch von allen akzeptiert worden. Die neuen Räume in der neuen Stelle sind jedoch noch nicht fertiggestellt. M.E. ist sogar der Mietvertrag noch nicht unterschrieben. Die Geschäftsleitung hat jedoch heute angewiesen, dass die 2 Geschäftstellen zum 01.07. getrennt werden müssen. Das Team der neuen 2. Geschäftstelle soll nunmehr bis die neue Geschäftstelle bezugsfertg ist in die ca. 70 km entfernte Landesgeschäftstelle ziehen, wo Räume frei sind. Unser Arbeitsvertrag beinhaltet jedoch, dass wir im gesamten Bundesland beschäftigt werden können. Ist dieser temporäre Umzug uns so kurzfristig dennoch zuzumuten bzw. ist dies nicht sogar zustimmungspflichtig vom Betriebsrat? M.E. liegt hierzu keine Zustimmung des Betriebsrates vor. Wer kann helfen?
Community-Antworten (1)
21.06.2007 um 18:47 Uhr
magic, §111, BetrVG Punkt 2. Der Fitting macht dazu in RN 81 sehr deutlich, dass die MBR des BR auch gelten (vorausgesetzt Ihr seid mehr als 20 MA), wenn der AV die räumliche Verlegung zulässt.
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