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Welche Rechte hat der BR Vorsitzende gegenüber dem AG?

M
Mandalay
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns wurde vor 5 Monaten ein BR neu gewählt. Wir sind ein Service Center mit 150 Mitarbeitern, ich bin ebenfalls als Agent angestellt. Zusätzlich erfülle ich die Aufgaben eines stellv. Teamleiters und bin BR Vorsitzende. Alles zum Gehalt eines einfachen Agenten im übrigen.Der Frust sitz tief, da sich für mich keine bzw. kaum Möglichkeiten ergeben, meiner Aufgabe als BR Vorsitzende nachzukommen da alle Tätigkeiten genau in Zeitfenster geplant werden müssen und für den AG die BR Tätigkeit hinter meiner Arbeit steht. Ich habe auch kaum die Chance / Zeit mich in diesem "Neuland"zurechtzufinden. Meine Frage: welche besonderen Rechte habe ich als Vorsitzende meinem AG gegenüber und wie kann ich diese geschickt übermitteln??? Es sind noch soviele Fragen offen, aber von der Wichtigkeit meiner Arbeit und natürlich auch aller anderen BR Mitglieder den AG zu überzeugen, ist sehr schwer und momentan mein größtes Problem. Vielen Dank für Ratschläge

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

20.06.2007 um 02:00 Uhr

@Mandalay Warum kannst Du nicht Deinen BR-Aufgaben nachkommen? § 37 BetrVG spricht da doch eine recht klare/einfache Sprache: Dem Vorgesetzten die BR-Arbeit anzeigen und selbige vornehmen. Hier muss niemand "überzeugt" werden.

Achja...geschickt ist, seine Rechte und Pflichten auch einmal wahrzunehmen!

H
hennessy

20.06.2007 um 13:24 Uhr

Dringend erst mal Schulungen machen!!!!

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