Hallo,
bezüglich bezahlter Freistellungen, wie sie im § 616 BGB beschrieben sind, gilt bei uns weder ein TV noch eine BV. In Arbeitsverträgen ist ebenfalls keine diesbezügliche Regelung. Gibt es in einem solchen Fall überhaupt einen Anspruch auf diese Freistellungen und wenn ja, wie wird dies praktisch umgesetzt.

Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen