Versicherungsschutz in Schwangerschaftszeit am WE?
Frage zum Versicherungsschutz einer ANin während der Schwangerschaftszeit, die in einem psychosozialen Bereich beschäftigt ist. Sie würde gern, wie bisher auch, vierzehntägig am Wochenende arbeiten mit der üblichen Praxis, dann unter der Woche zwei freie Tage zu bekommen. Nun sagt der AG, dass er sie aber am WE nur arbeiten lassen kann, wenn sie schriftlich niederlegt, dass sie die Verantwortung für die WE-Tage selbst übernimmt, sie somit dann nicht versichert wäre (z.B.: Wegeunfall) Ist das rechtens? Danke für Antworten.
Community-Antworten (1)
11.06.2007 um 19:06 Uhr
@Madita §8 Abs1 Mutterschutzgesetz. Es besteht ein Beschäftigungsverb. für die Nacht , an Sonn- und Feiertagen und für Mehrarbeit, welche in Abs 2 genauer definiert wird. Von Samstagen ist da nicht die Rede. Und Abs6 sagt das die Aufsichtsbehörde Ausnahmen machen kann. Gruss
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