Frage zum Versicherungsschutz einer ANin während der Schwangerschaftszeit, die in einem psychosozialen Bereich beschäftigt ist.
Sie würde gern, wie bisher auch, vierzehntägig am Wochenende arbeiten mit der üblichen Praxis, dann unter der Woche zwei freie Tage zu bekommen.
Nun sagt der AG, dass er sie aber am WE nur arbeiten lassen kann, wenn sie schriftlich niederlegt, dass sie die Verantwortung für die WE-Tage selbst übernimmt, sie somit dann nicht versichert wäre (z.B.: Wegeunfall)
Ist das rechtens?
Danke für Antworten.