Hallo Zusammen,

bin seit ca. 30 Jahren nicht freigestelltes Betriebsratsmitglied. Nun habe ich festgestellt, das ein großer Teil vergleichbarer KollegegInnen (Vergleichsgruppe) mehr Gehalt bekommen. Für meine Betriebsratstätigkeit wende ich zwischen 30 bis 50 % meiner Arbeitszeit auf.

Ist der § 37 (4) BetrVG auch für mich anwendbar?
Wenn ja, kann auch dies rückwirkend betrachtet werden?

Bisherige Auskunft lautet, dass das Gesetzt nur für freigestellte Betriebsräte gilt. ?