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Verfall von Urlaubstagen (Wiedereingliederung)

J
Jenny7
Feb 2019 bearbeitet

Guten Tag,

ich finde keine Antwort, da diese Wiedereingliederung speziell ist. Aufgrund eines schweren Falles war ich seit September 2015 bis Dezember 2016 krank und konnte nicht arbeiten. Ab dem Januar 2017 bis jetzt (Februar 2019) befinde ich mich in einer Wiedereingliederung. Wie bereits erwähnt: Es ist ein besonderer, schwerer Fall. Ich bin Beamtin und ich weiß nicht, ob es überhaupt relevant ist. Wie seiht es mit den Urlaubstagen aus. Verfallen mehrere Urlaubstag? Wann und wie viele? Bleiben die Urlaubstage in dem Zeitraum (Krankheit + Wiedereingliederung) bestehen? Angenommen, ich konnte im Jahr 2015 die Urlaubstage (30 Tage) nicht annehmen, bleiben die insgesamt bisherigen Urlaubstage (120 Tage - 2015-2018) + 30 Tage - 2019 ? Wenn ich also nun die Wiedereingliederung beende, wie viele Urlaubstage stehen mir dann noch zu? Bisher konnte ich keine Antwort erhalten und hoffe, dass mir hier geholfen werden kann. Mit freundlichen Grüßen,

Jenny

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Community-Antworten (5)

K
krambambuli

04.02.2019 um 13:47 Uhr

Auf den ersten Blick würde ich auf 30 Tage aus 2018 plus 2019 tippen.

P
Pjöööng

04.02.2019 um 14:40 Uhr

2015 dürfte verfallen sein. 2016 dürfte ebenfalls verfallen sein. 2017 dürfte am 31.03.2019 verfallen. 2018 dürfte am 31.03.2020 verfallen.

Solltest Du Deine Wiedereingliederung noch im ersten Quartal beenden, so hast Du dann noch 60 Tage plus die die Du im ersten Quartal noch nehmen kannst Anspruch.

J
Jenny7

05.02.2019 um 10:32 Uhr

@Pjöööng: Danke für die schnelle und ausführliche Antwort. Es ist auch verständlich. Kannst Du vielleicht auch sagen, wo ich das finde? Aus was ergibt es sich? Satzung, Erlass... etc.

C
celestro

05.02.2019 um 11:10 Uhr

Rechtsprechung des EuGH zum Urlaubsverfall.

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