Vorgesetzteneinschätzung - MBR des BR ?
In meiner Firma soll eine Vorgesetzteneinschätzung durch die Mitarbeiter durchgeführt werden. Ist der Betriebsrat zu beteiligen?
Community-Antworten (5)
30.05.2007 um 23:37 Uhr
ist ja mal was ganz anderes :-) Meinst du so im Sinne des §94 BetrVG? Wenn die Vorgesetzten AN im Sinne des §5 BetrVG sind, steht da "bedürfen der Zustimmung des BR".
31.05.2007 um 11:00 Uhr
Moin LeoFall2, oder wird das eine Mitarbeiterbefragung zu Arbeitsbedingungen und Betriebsklima zur Personalförderung? Wird die Einschätzung anonym durchgeführt und ist die Teilnahme durch die Mitarbeiter freiwillig?
Eine Mitarbeiterbefragung benötigt nicht die ausdrückliche Zustimmung des Betriebsrates, auch kommt der § 87 BetrVG nicht in Betracht, da die Mitarbeiterbefragung keine soziale Angelegenheit darstellt. Ihr könnt nach §88 BetrVG versuchen, eine freiwillige BV zu verhandeln.
31.05.2007 um 16:03 Uhr
@ SSGG
und wenn die daten in der EDV erfasst werden für später oder so ? MBR ?
31.05.2007 um 16:59 Uhr
Moin spartacus,
dann verhandelt der BR nach §88 BetrVG. Momentan geh ich davon aus, das die Umfrage nicht personifiziert stattfindet und sehe deshalb kein MBR. Welche anonymen Daten sollten erfasst werden?
Ansonsten gibt es nur den §80 BetrVG, wonach der BR Auskunft über die Auswertung verlangen kann.
31.05.2007 um 18:03 Uhr
Schon mal darüber nachgedacht, dass man auch aus einer anonymen Befragung bei entsprechender Fragenkombination (und etwas Betriebskenntnis) die "Antworter" in Einzelfällen "deanonymisieren" kann?
Wie kann der unmittelbare Vorgesetzte beurteilt werden, ohne dass zumindest sein Name, und damit (als "Beurteiler") meine organisatorische Zuordnung bekannt (und damit nicht anonym) ist.
Deshalb ist (Zitat Däubler) "die Anwendung der Vorschrift auf jede formalisierte Informationserhebung von AN-Daten ..... bereits deshalb geboten, weil ansonsten das Mitbestimmungsrecht ohne weiteres umgangen werden könnte."
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