Überleitung vom BAT in den TVöD bei kirchlichen und großen Trägern
Liebe Betriebsräte in pflegerischen Einrichtungen.
Es geht immer noch um die Überleitung vom BAT in den TVöD. Nochmal zur Erinnerung: Ein Teil von den MA hat auf Grund der formulierungen in den Arbeitsverträgen die dynamische Verweisung, ein anderer Teil hat die statische Verweisung. Nun möchte der AG dass die MA bei der ÜL auf den § 18 im TVöD zugunsten der neu zu erstellenden Lohngruppe in der gGmbH verzichten. Der AG möchte sich vom BR die Legitimation seines Handelns erzwingen. Ultimatum: Wenn die MA mit der dynamischen Verweisung nicht verzichten, bleibt die andere Gruppe im BAT und in der gGmbH gibt es Lohndumping > mehr als 5% Abzug unter dem TVöD. Wir als BR werden dieses Spiel nicht mitmachen und sind auch nicht berechtigt solche Entscheidungen zu treffen, wir haben eine Rechtsanwältin und die ver.di eingeschaltet. Unsere Fragen ans Gremium:1. Gibt es ähnliche Fälle? AG- Meinung: §18 TVöD wäre unsozial, würde auf längere Sicht Arbeitsplätze vernichten, diese Lohngruppen bekäme der AG nicht refinanziert und sie wären nicht mehr wettbewerbsfähig, weil alle kirchlichen und große Träger diesen § 18 eh gestrichen hätten 2. Stimmt dies? Vielleicht hat irgend ein BR gleiche oder ähnl. Probleme. Gruß Lotus
Community-Antworten (1)
24.05.2007 um 11:43 Uhr
Die Frage ist doch, ob die AN mit statische Verweis der Überleitung widersprechen, wenn der AG sie einfach durchführt. Wenn sie es nicht tun, dann verwirken sie irgendwann die Möglichkeit zum Widerspruch.
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