Erstellt am 21.05.2007 um 12:55 Uhr von Frank B.
Stichtag ist der Tag der Veröffentlichung des Wahlergebnisses! Wenn ich mich nicht irre wählt ihr 2008 eine neue JAV, da die JAV zum Zeitpunkt der ordentlichen JAV- Wahlen länger als ein Jahr im Amt ist. §13 Abs.2 Satz 2-6 und §13 Abs.3 BetrVG sind hier anzuwenden. Siehe §64 BetrVG.
Erstellt am 21.05.2007 um 13:08 Uhr von Frank B.
Noch eine kleine Ergänzung, den Stichtag musst du dir schon selber ausrechnen. Die Amtszeit endet spätestens am 30.11.2008. Man sollte mindestens eine Woche davor wählen, besser zwei. Verlängerung der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge und die Bekanntgabe des Wahlergebnisses (Beginn der neuen Amtszeit) sind von entscheidender Bedeutung.