Hallo,

ich bin der einköpfige Betriebsrat einer kleinen Stiftung (20 Mitarbeiter).
Da unser Vorstand - vor allem Personalentscheidungen - meist alleine trifft, ohne mich einzubeziehen, möchte ich gerne wissen, inwieweit er dies muss bzw. nach welchem Paragraphen ich ihm dies klar machen kann.
Meines Wissens müsste mich der Vorstand doch sogar schon in die Entscheidungsfindung (also in die Vorbesprechungen) mit einbeziehen....??

Vielen Dank für Eure Antworten.