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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR in Elternzeit - Pflicht, an den BR-Sitzungen teilzunehmen?

U
Ulla
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, hat jemand Info, ob es eine Pflicht ist, in Elternzeit an den BR-Sitzungen teilzunehmen, wenn man für eine begrenzte Stundenzahl beim AG wieder arbeitet,die Sitzungen außerhalb dieser Zeit liegen und die Teilnahme dann unentgeldlich ist?? Das Mandat ruht offiziell während der Elternzeit.

Danke

4.28804

Community-Antworten (4)

K
Kölner

11.05.2007 um 01:13 Uhr

@Ulla Wie geht das denn? BR in "light Version"? Ne. BR-Arbeit geht vor der Arbeit. Also erledigt sich diese Frage, oder?

R
rolfo2

11.05.2007 um 10:34 Uhr

He Kölner, warum so hart ? Sie ist in Elternzeit und arbeitet nur ein paar Stunden, doch nicht weil sie in der anderen Zeit die Füsse in die Luft streckt. Wenn der Betriebsrat die Sitzung nicht in die Arbeitszeit von Ulla legen kann, braucht sie auch nicht teilnehmen. Ihr Mandat behält sie trotzdem

S
sabi

11.05.2007 um 12:12 Uhr

hi Ulla, Br- teilnahme ist kein Zwang. Wenn das Br- Mitglied in EZ nicht teilnehmen kann, sollte sie vielleicht ein kurzes schreiben an den BR machen und mitteilen, dass sie während der EZ die BR Arbeit nicht durchführen kann. Dann kommt für diese Zeit ein Ersatzmitglied an ihrer Stelle. NAch der EZ kann sie sich überlegen, ob sie "wieder einsteigen" kann oder nicht. Wieso sollte die Teilnahme aber unentgeltlich sein? BR-Zeit wird zur Arbeitszeit gezählt.

H
hans

11.05.2007 um 12:18 Uhr

Ulla, wenn Sie arbeitet, warum ruht dann das Mandat? Kölner hat Recht, BR geht vor und für die Zeit ausserhalb der Arbeitszeit gibt's Freizeitausgleich. Also eigendlich wurscht, wann die Arbeit vereinbart wurde (vormittags, nachmittags); das ist wohl ein Problem des BR und des BRM die Zeiten aufeinander abzustimmen.

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