Erstellt am 10.05.2007 um 23:13 Uhr von Kölner
@Ulla
Wie geht das denn? BR in "light Version"?
Ne. BR-Arbeit geht vor der Arbeit. Also erledigt sich diese Frage, oder?
Erstellt am 11.05.2007 um 08:34 Uhr von rolfo2
He Kölner, warum so hart ? Sie ist in Elternzeit und arbeitet nur ein paar Stunden, doch nicht weil sie in der anderen Zeit die Füsse in die Luft streckt.
Wenn der Betriebsrat die Sitzung nicht in die Arbeitszeit von Ulla legen kann, braucht sie auch nicht teilnehmen. Ihr Mandat behält sie trotzdem
Erstellt am 11.05.2007 um 10:12 Uhr von Sabi
hi Ulla,
Br- teilnahme ist kein Zwang. Wenn das Br- Mitglied in EZ nicht teilnehmen kann, sollte sie vielleicht ein kurzes schreiben an den BR machen und mitteilen, dass sie während der EZ die BR Arbeit nicht durchführen kann. Dann kommt für diese Zeit ein Ersatzmitglied an ihrer Stelle. NAch der EZ kann sie sich überlegen, ob sie "wieder einsteigen" kann oder nicht. Wieso sollte die Teilnahme aber unentgeltlich sein? BR-Zeit wird zur Arbeitszeit gezählt.
Erstellt am 11.05.2007 um 10:18 Uhr von hans
Ulla, wenn Sie arbeitet, warum ruht dann das Mandat?
Kölner hat Recht, BR geht vor und für die Zeit ausserhalb der Arbeitszeit gibt's Freizeitausgleich. Also eigendlich wurscht, wann die Arbeit vereinbart wurde (vormittags, nachmittags); das ist wohl ein Problem des BR und des BRM die Zeiten aufeinander abzustimmen.