Hallo!

Wir sind drei Betriebsratskollegen, zwei von uns erhielten im Dezember 2006
bereits eine Abmahnung aus einem fadenscheinigen Grund. Nun hat
der AG einer der beiden eine weitere Abmahnung -wohl gemerkt: per Einschreiben-
zukommen lassen, wie beim ersten Mal auch schon. Gründe: die Kollegin war am
Morgen vor Dienstbeginn mit ihrem Auto liegen geblieben, hatte allerdings sofort
telefonisch bescheid gegeben, in dem Fall einer stell. Leitungsperson. Sie kam letztendlich eine Stunde später. Weiterhin
sei sie "eigenmächtig" eine Stunde länger geblieben als ihr Dienst gedauert habe und
hätte sich eine halbe Stunde aufgeschrieben. Die Kollegin sagt: sie habe die Anweisung
dazu erhalten länger zu bleiben, hat dafür aber vermutlich keinen Zeugen.
Für mich sieht das danach aus, als ob man die Kollegin loswerden will. Ich vermeide
hier einmal den Begriff -Mobbing-, aber es geht in die Richtung.
Meine Fragen:
1. Ist eine per Einschreiben vorgelegte Abmahnung überhaupt statthaft bzw. rechtswirksam?
2. Reichen o. a. Gründe für diese überhaupt aus und wie oft hätte sich die Kollegin an dem Tage von unterwegs melden müssen, ist ein Anruf nicht genug?
3. Welche Möglichkeiten sich zur Wehr zu setzen hat die Kollegin, hat der BR in diesem
Fall, wenn offensichtlich scheint, dass dem AG bzw. sonstigen Leitungspersonen jedes Mittel recht ist jemanden zu diskreditieren und/oder aus dem Betrieb zu bekommen?

Für eine schnelle Hilfe wäre ich dankbar;-)!

Grüße
ohbonsai