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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Willkürliche Abmahnungen für Betriebsratsmitglied?

O
ohbonsai
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Wir sind drei Betriebsratskollegen, zwei von uns erhielten im Dezember 2006 bereits eine Abmahnung aus einem fadenscheinigen Grund. Nun hat der AG einer der beiden eine weitere Abmahnung -wohl gemerkt: per Einschreiben- zukommen lassen, wie beim ersten Mal auch schon. Gründe: die Kollegin war am Morgen vor Dienstbeginn mit ihrem Auto liegen geblieben, hatte allerdings sofort telefonisch bescheid gegeben, in dem Fall einer stell. Leitungsperson. Sie kam letztendlich eine Stunde später. Weiterhin sei sie "eigenmächtig" eine Stunde länger geblieben als ihr Dienst gedauert habe und hätte sich eine halbe Stunde aufgeschrieben. Die Kollegin sagt: sie habe die Anweisung dazu erhalten länger zu bleiben, hat dafür aber vermutlich keinen Zeugen. Für mich sieht das danach aus, als ob man die Kollegin loswerden will. Ich vermeide hier einmal den Begriff -Mobbing-, aber es geht in die Richtung. Meine Fragen:

  1. Ist eine per Einschreiben vorgelegte Abmahnung überhaupt statthaft bzw. rechtswirksam?
  2. Reichen o. a. Gründe für diese überhaupt aus und wie oft hätte sich die Kollegin an dem Tage von unterwegs melden müssen, ist ein Anruf nicht genug?
  3. Welche Möglichkeiten sich zur Wehr zu setzen hat die Kollegin, hat der BR in diesem Fall, wenn offensichtlich scheint, dass dem AG bzw. sonstigen Leitungspersonen jedes Mittel recht ist jemanden zu diskreditieren und/oder aus dem Betrieb zu bekommen?

Für eine schnelle Hilfe wäre ich dankbar;-)!

Grüße ohbonsai

4.58404

Community-Antworten (4)

K
Kölner

10.05.2007 um 23:16 Uhr

@ohbonsai Ich überlege, was es dem AG nutzt, ein BRM abzumahnen...

S
sphinx

10.05.2007 um 23:34 Uhr

@ Ohbonsai,

das ist nicht unübliche AG -Strategie um BRM klein zu halten und ihnen Angst zu machen.

Als ich meine erste Abmahnung bekam, bin ich auch fast kollabiert, wegen der

großen Kränkung und den an den Haaren herbei gezogenen " Verstössen". :-/

Für BRM (!) gilt m.E.:

Abmahnung gut wegheften und mit Notizen versehen, über die Geschehnisse aus BRM- Sicht, Zeugen etc. fertig.

Dem AG mit einem Lächeln die Zähne zeigen. ;-)

Zu dem Thema/ Stichwort findet ihr hier noch einiges in der Problem- suchen- Funktion.

Alles Gute

P
peters

11.05.2007 um 00:05 Uhr

Hab noch was Interessantes dazu gefunden:

"Eine Abmahnung, die ohne vorherige Anhörung des Betroffenen in die Personalakte aufgenommen wird, ist rechtswidrig. Der Arbeitnehmer muss zuvor die Gelegenheit haben, seine Sicht des Sachverhalts darzulegen (Arbeitsgericht Frankfurt/Oder vom 7.4.1999 - 6 Ca 61/99, DB 2000, DB 2000 S. 146 f.)."

(aus www.felser.de)

W
wölfchen

11.05.2007 um 00:39 Uhr

ohbonsai, mir hat in dieser Situation mal ein kluger Rechtsanwalt, den ich gebeten hatte, meine inzwischen 4 Abmahnungen rauszuklagen, geraten: "lassen Sie dem AG die Befriedigung, dass er Ihnen die Abmahnungen erteilt hat, vielleicht gibt er dann Ruhe. Nicht dass ich die nicht rausklagen könnte - die sind so offensichtlich falsch, dass es einfach wäre, jedoch dann geht das Spiel von vorn los!" Er hatte Recht, ich habe es einfach auf sich beruhen lassen und seither keine mehr bekommen. Ein Blick auf die Psyche eines Chefs schadet manchmal nicht . . . :-))

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