Ist es richtig, dass ein Soziaplan mit Interessenausgleich erst ab 6 AN erzwingbar ist.
Muss nun jeder AN seinen Nachteilsausgleich durch Kündigungsschutzklage bzw. geschickter
Verhandlungsführung bei Einigung auf einen Aufhebungsvertrag selber durchsetzen ?
mfg
Paul
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Durch Interessenausgleich und Sozialplan Härten für Kollegen vermeiden