Eine Betriebsstätte mit 5 AN soll geschlossen werden.In der Firma arbeiten gesamt 30 AN.
Ist es richtig, dass ein Soziaplan mit Interessenausgleich erst ab 6 AN erzwingbar ist.
Muss nun jeder AN seinen Nachteilsausgleich durch Kündigungsschutzklage bzw. geschickter
Verhandlungsführung bei Einigung auf einen Aufhebungsvertrag selber durchsetzen ?


mfg

Paul