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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ablehnung Überstundenantrag?

ES
Erwin Schulz
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben bei der letzten BR Sitzung den Überstundenantrag der GF abgelehnt, hat er jetzt die Pflicht diese zu unterbinden oder darf er nur keine mehr anweisen. Wir haben nämlich den verdacht das trotzdem Überstunden gemacht werden, und wissen nicht wie wir uns in dem Fall Verhalten sollen. Uns ist bewusst das er bei der derzeitigen Auftragslage auf die Überstunden angewiesen ist. Wir haben eine Zustimmung an bestimmte Bedingungen geknüpft wie z.B. absolute Freiwilligkeit usw., wollen aber diese Sache nicht noch konfliktreicher gestalten wie sie schon ist, unser Gesicht als BR wollen wir aber auch nicht verlieren.

4.03401

Community-Antworten (1)

H
hans

04.05.2007 um 01:11 Uhr

Hallo Erwin,

wenn Euch bewußt ist, das Ihr auf Mehrarbeit angewiesen seit, bitte schnellstens auf §87(1)3 verweisen und auf eine BV zu Überstunden drängen. Neben den angeordneten Ü-Stunden kann ja auch der AN unaufgefordert Ü-Stunden leisten (weil es der Auftrag ergibt) und der ArG nimmt diese durch Bezahlung an. Also auch hier nachhaken, dass auch diese Ü-Stunden mitbestimmungspflichtig sind. Und die Kollegen informieren, das sie nicht einfach so freiwillig mehr machen, sondern ja schön drauf hinweisen das mehr zu machen wäre...

Übrigens kann der ArG in dringenden und nicht vorhersehbaren Gründen Kraft Direktionsrecht sehr wohl ohne BR Ü-Stunden anordnen - .z.B. wenn Gefahr im Verzug ist oder der Laster mit der Tiefkühlkost erst 5 vor Feierabend auftaucht. Aber auch da seit Ihr (halt erst hinterher) mit im Boot.

Und "das Gesicht wahren" macht ihr am besten, wenn Ihr Eure AN vertretet zum Wohle aller - also MIT dem Unternehmen nicht gegen. (Auch wenn jetzt einige Schreien - ArG's sind Sparingpartner, keine Feinde; denn a. sie zahlen unsere Löhne/Gehälter und b. ist der Arbeitsplatz futsch, gibt's nix zu vertreten...)

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