Ausschlußfrist
Bei uns im Betrieb gilt der Manteltarifvertrag der Privatkrankenanstalten. In § 19 ist die Ausschlußfrist geregelt, die 3 Monate beträgt. Kann mir jemand sagen, was genau das bedeutet? Irgendwo habe ich gelesen, dass damit gemeint ist, dass Rechte aus einem Arbeitsvertrag nicht innerhalb 3 Monaten schriftlich geltend gemacht werden, sie dann verfallen. Und wie verhält es scih dann zum Beispiel, wenn jemand im Arbeitsvertrag eine höere Taraifagruppe nach einer gewissen Zeit (1 Jahr) zugesichert bekommen hat, bei einer mündlcihen Anfrage diesbezüglich, weil die Frist abgelaufen ist, nur geantwortet wurde: das können wir nicht abezahlen. Der AN hat aber auch keine weiteren Schritte unternommen, weil es dem Betrieb objektiv schlecht geht. Verfällt jetzt dieser Anspruch? Oder,wenn es wieder aufwärts geht, kann man dann noch was machen, z. B. dass nur noch 3 Monate rückwirkend der höhere Lohn gezahlt wird? Die gleiche Frage tendiert dahin: Der Betrieb möchte die Lohnerhöhung, die ab 1.1.07 rückwirkend den Mitarabeitern zustejt. nicht zahlen aus finanziellen Gründen (der Betrieb steht immer kurz vor der Insolvenz). Verfällt dieser Anspruch, wenn er nicht geltend gemacht wird? s. Ausschlußfrist 3 Monate
Community-Antworten (1)
27.04.2007 um 11:19 Uhr
@ jotiefre,
viele Fragen auf einmal !!;-))
a) Du hast richtig gelesen !! b)Wenn die Gründe für die Höhergruppierung noch da sind, kann immerwieder der Antrag gestellt werden !!! c) Ja, wäre möglich !! d)ja !!
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