Erstellt am 25.04.2007 um 19:30 Uhr von Kölner
@bänder
Freizeitausgleich geht schon eher als aus dem Urlaub geholt werden (hier: BAG-Urteil AZR 405/99).
Erstellt am 25.04.2007 um 20:10 Uhr von bänder
ich versuche meine Frage zu präzisieren:
Im einer BV-Entwurf hat der AG reingeschrieben, dass es nicht Mehrarbeit/Überstunden ist
wenn "die Arbeitnehmer aus dem Freizeitausgleich oder aus dem Urlaub geholt und dienstplanmäßig eingesezt werden". Und meine erste Frage war: geht es überhaupt, dass der AG die MA aus dem Urlaub holt? Wenn "ja", dann warum man es nicht Mehrarbeit/ Überstunden nennen darf? Wenn "nein", dann entfällt, natürlich, die zweite Frage.
Erstellt am 25.04.2007 um 20:22 Uhr von Catweazle
bänder,
es ist nicht möglich AN aus dem Urlaub zu holen.
Kölner hat das Aktenzeichen genannt:
http://lexetius.com/2000,4417