Erstellt am 24.04.2007 um 09:33 Uhr von Kölner
@baccus
Warum wollt Ihr "verhandeln"?
Entweder es macht Sinn, dass der komplette BR Einsicht nimmt, oder nicht!
Aber ich glaube, dass 3 BRM wirklich reichen und dann dem Gremium alles mitteilen. Fertig!
Erstellt am 24.04.2007 um 09:39 Uhr von baccus
@Kölner
verhandeln wollen wir über weitere Umgruppierungen.
"Sachlichkeit, Vertraulichkeit, wie in jüngster Zeit in Erfahrung gebracht...."
sprechen sie uns doch ab, oder wie ist dass zu verstehen???
Erstellt am 24.04.2007 um 09:50 Uhr von Kölner
@baccus
Das ist doch das Problem der GF. Also muss der BR im Zweifel seine Einsichtsrechte durchsetzen. Wenn hier verloren wird, wird in Zukunft auf ganz anderen Ebenen die GF immer ihren Willen durchsetzen.
Erstellt am 24.04.2007 um 10:04 Uhr von Jube
Das mit der angeblichen nicht Vertraulichkeit des BR wird gern als Grund angegeben.
Wie kommt es dann nur, dass ich kaum aus einer Sitzung heraus bin, in der ich vertrauliches erfahren habe und schon von den Kollegen darauf angesprochen werde? Der Vertraulichkeitsbruch kann dann ja wohl nicht beim BR gelegen haben.
Ich gehe sogar soweit zu unterstellen, dass Themen gezielt gestreut werden, um den BR in Misskredit zu bringen. Nur nachweisen kann man es nicht immer.
Erstellt am 24.04.2007 um 15:39 Uhr von paula
@baccus
noch mal eine Nachfrage da ich da nicht ganz mitkomme:
habt ihr schon Einsicht in die Bruttolohnliste genommen? Wer hat das bei Euch getan? Das Verfahren ist ja ganz klar in § 80 Abs. 2 BetrVG geregelt.
Was die Verhandlung danach angeht. Was wollt Ihr da genau "verhandeln"? Welcher kollektive Tatsbestand ist aus Eurer Sicht den berührt?
Erstellt am 24.04.2007 um 16:28 Uhr von baccus
@paula
Einsicht in die Bruttolohnliste ist nicht das Thema, unser BR Vorsitzender bekam die Liste und hat uns informiert.
Es wurden Höhergruppierungen vorgenommen bei 3 Personen, ("nicht vorgenommenen Anhörung des Betriebsrates zu den vorgenannten Umgruppierungen ... Die Beschwerde des Betriebsrates wegen der unterlassenen Anhörung nach §99 BetrVG bei diesen Umgruppierungen ist vollkommen berechtigt und unstrittig.....O.Ton GL
wir sind der Meinung daß anderen mit der gleichen Quali und der gleichen Tätigkeit dies auch verdient hätten, die GL will aber bei diesem Gespräch die Anzahl der BR reglementieren. Wir wollen mit allen 5 BR`S teilnehmen.
Das kann uns doch auch keiner verbieten, oder????
Erstellt am 24.04.2007 um 16:36 Uhr von paula
@baccus
Nein das kann die GL Euch wohl kaum verbieten. Ich würde mal sagen, dass der AG unter dem Blickwinkel der vertrauensvollen Zusammenarbeit ein Gespräch das vom kompletten Gremium gewünscht wird kaum ablehnen kann.
Aber ihr seid Euch hoffentlich auch darüber bewußt, dass Ihr hier auf den guten Willen der GL angewiesen seid. Zwingen könnt Ihr ihn leider nicht
Erstellt am 24.04.2007 um 19:19 Uhr von mokkabohne
@baccus: im Zweifelsfall setzt die Thematik auf die Tagesordnung des nächsten 74er-Gespräch. Mal abgesehen davon hat der AG Euch nicht zu sagen, in welcher Gruppe Ihr mit ihm verhandelt.