Erstellt am 18.04.2007 um 00:52 Uhr von Biggy
Hallo peggy
wie hat es dein AG geschafft dich 7 Jahre befristet bei sich arbeiten zu lassen ohne, dass du dich jemals erkundigt hast ob das rechtens ist. Der TVöD sagt dass man in 2 Jahren höchstens drei mal befristet werden darf auser es gibt sachliche Gründe wie Schwangerschafstvertretung oder Krankheitsvertretung und ähnliches.Wenn du jemals in dem Betrieb gearbeitet hast dann wird diese Zeit und alle Befristungen mit angerechnet.Leider ist es im Moment bei den AG ein beliebtes MIttel AN loszuwerden um sie dann als billigere AK wieder einzustellen
Habt ihr keinen Betriebsrat?
Wenn doch dann setze dich mit ihm in Verbindung, er kann und muss dir helfen. Oder wende ich an eure Gewerkschaft die werden dir auch beratend zu Seite stehen.
Gruß Biggy
Erstellt am 18.04.2007 um 08:14 Uhr von nidis
Hallo Peggy!
Mit den Befristungen, dasss hat Biggy ja bereits geschrieben. Du kannst nur mit einem Sachgrund befristet eingestellt sein. Mit deiner Eingruppierung ist es im TVöD wirklich so, dass Du jetzt wie eine Neueinstellung gilts und dadurch in den Entwicklungsstufen wieder auf die Stufe 2 zurück fällst. Warum Du allerdings eine Entgeltgruppe zurück gruppiert worden bist, kann ich nicht nachvollziehen. Da in der Eingruppierung immer noch der BAT gilt, dürften die 4 Monate zwischen deinen Beschäftigungen eigentlich nicht schädlich sein.