Erstellt am 14.04.2007 um 10:53 Uhr von Nicki
sarmale,
nein über Krankheiten muss keine Auskunft gegeben werden. Nur über Einschränkungen. Z.B. Kollegin hatte Brustkrebs-OP und kann deshalb den Arm nicht heben. Dann reicht es, wenn Sie sagt, ich habe für die nächsten x Monate Probleme meinen re. Arm zu heben und benötige Unterstützung für diese Zeit. Dann kann ggf. das Integrationsamt eingeschaltet werden und einen Zuschuss geben für diese Zeit. Sinnvoll ist auch mit dem Betriebsarzt zu reden, der diese Einschränkung auch dokumentiert. Für alle die nicht wissen was BEM ist. Betriebliches Eingliederungsmanagent
Erstellt am 14.04.2007 um 18:05 Uhr von Sozialportal
Mehr zum BEM hier
http://www.sozialportal.de/Menue/Untermenues/%a7%2084%20SGB%20IX.html
Erstellt am 16.04.2007 um 08:23 Uhr von betriebsratten
Nun...Ihr solltet eine BV zu dem Thema abschliessen. Ein enthaltener Punkt sollte z.B. sein, dass Kenntnisse, die dem AG im Rahmen der Entbindung von der Schweigepflicht der Ärzte zukommen, nicht gegen den An verwendet werden können.
Erstellt am 16.04.2007 um 08:28 Uhr von Kölner
@sarmale
Es gibt ja nun dieses eine BAG-Urteil, dass einigen AG zu Kopfe gestiegen ist. Darin wurde ja in einem besonderen, einem einzigen Fall dem AG hinsichtlich des EntgFG ein Wissen um die Krankheit des AN zuerkannt.
Ich würde mich als AN weiterhin stur verhalten und die Diagnose nicht mitteilen.
Erstellt am 20.04.2007 um 09:07 Uhr von betriebsratten
@kölner Aktenzeichen?? Ich find das Urteil nicht....
Erstellt am 20.04.2007 um 20:19 Uhr von Kölner
@betriebsratten
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 13.7.2005, 5 AZR 389/04
...viel Spass beim Ärgern!